25.11.2009 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Falschem Titel folgt echt kein Honorar

Falschem Titel folgt echt kein Honorar

Der BGH veröffentliche jetzt sein Urteil in einem im wörtlichen Sinn merkwürdigen Fall: Ein Zwangsverwalter verlor seinen kompletten Anspruch auf Vergütung, da er unbefugt einen Doktortitel führte.


Der Fall „Dr. C.“ war als Zwangsverwalter in einem Zwangsverwaltungsverfahren tätig. Nach Ende des Verfahrens beantragte er seine Vergütung. Die Gläubigerin, die das Zwangsverwaltungsverfahren betr

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