15.08.2018 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Fehlerhafter Prospekt: Schiffsfonds muss Anlegerin ihr Geld zurückzahlen

Viele Anleger haben in geschlossene Schiffsfonds investiert

Schiffsfonds-Unternehmen Bluewater legte fehlerhaften Prospekt vor und muss Anlegerin ihr Geld zurückzahlen


Viele Anleger, die ihr Geld in geschlossene Schiffsfonds investiert haben, mussten in den vergangenen Jahren herbe Verluste hinnehmen. Da machten die Fonds der Bremer Bluewater-Gruppe keine Ausnahme. Jetzt gibt es für betroffene Anleger, die ihr Kapital in Bluewater-Produkte investiert haben, einen echten Hoffnungsschimmer. Das Landgericht Stade (Aktenzeichen 5 O 86/15) verurteilte die Bluewater Treuhand GmbH als Gründungskommanditistin, die Investition einer geschädigten Kapitalanlegerin in  Anteile an dem geschlossenen Schifffonds „Bluewater Fortune“  aufgrund eines fehlerhaften Prospektes komplett rückabzuwickeln. „Unsere Mandantin bekommt ihr gesamtes eingesetztes Kapital plus bezahltes Agio abzüglich einer einmal geleisteten Ausschüttung erstattet. Im Gegenzug erhält Bluewater die Anteile des geschlossenen Fonds“, sagt Andreas M. Lang, Anwalt bei der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, die die Klägerin rechtlich vertreten hat.


Insgesamt wurden der Klägerin 20.200 Euro zugesprochen, die zudem mit fünf Prozent über dem Basiszinssatz zu verzinsen sind. „Uns ist es mittels zweier Sachverständigengutachten gelungen, die Fehlerhaftigkeit des Prospektes in mehreren Punkten nachzuweisen“, erläutert Lang. Auf dieser Basis gebe es nun für alle Anleger, die 2008 in Schiffsfonds der Bluewater-Guppe investiert haben, eine gute Chance, Schadenersatzansprüche erfolgversprechend geltend zu machen, so der Anwalt. „Allerdings müssen sich die betroffenen Anleger beeilen: Aufgrund der laufenden Verjährung ist die wirksame Geltendmachung und Durchsetzung der Schadenersatzansprüche nur noch bis zum 31.12.2018 möglich! Betroffene sollten sich daher schnellstmöglich mit unserer Kanzlei in Verbindung setzen, denn ab dem 01.01.2019 greift die Verjährung“, sagt Lang.


Das Landgericht Stade sah es aufgrund der vorgelegten Gutachten als erwiesen an, dass u.a. die im Prospekt angegebenen Prognosen, die regelmäßig eine entscheidende Grundlage für eine Anlageentscheidung sind, falsch waren: Die Schiffsbetriebskosten wurden zu niedrig angesetzt, obschon auf dem Markt der Anfall höherer Kosten bekannt war. In der Folge war die Ertrags- und Liquiditätsprognose ebenfalls nicht korrekt. „Hätte der Prospekt die Entwicklung der Beteiligungsgesellschaft korrekt dargestellt, hätte unsere Mandantin die Beteiligung nicht gezeichnet“, sagt Lang. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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