19.03.2015 - Kategorie "Recht und Gesetz"

FG Rheinland-Pfalz: Drittwirkung der Steuerfestsetzung

Drittwirkung der Steuerfestsetzung kann auch bei Einspruch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehen

Im Insolvenzverfahren kann eine Drittwirkung der Steuerfestsetzung auch bei Einspruch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehen (AZ.: 3 K 1283/12).



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