26.03.2013 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Fortführung der Kuspi GmbH trotz aussichtsreicher Gespräche gescheitert

Fortführung der Kuspi GmbH trotz aussichtsreicher Gespräche gescheitert

Der verbliebene Betriebsteil Färberei der insolventen Kuspi GmbH wird zum Ende des Monats geschlossen werden. Nach Monaten der Ungewissheit und vielen intensiven Gesprächen gab der Insolvenzverwalter Dr. Bastian Messow von der Kanzlei Brinkmann & Partner diese Entscheidung jetzt bekannt.


„Die Leistung der Mitarbeiter war ausgezeichnet und hervorragend, alle haben bis zum Schluss vorbildlich mitgezogen“, lobte Messow die Belegschaft. Auch von Kunden- und Lieferantenseite habe es bis zuletzt Unterstützung gegeben. Letztlich scheiterten die zunächst aussichtsreichen Gespräche und die Fortführung jedoch an den hohen monatlichen Verlusten. 


Für den Betrieb der Färberei Geyer GmbH gibt es nach Angaben des Insolvenzverwalters Gunther Neef von lecon insolvenzverwaltung noch Hoffnung, dass es mit Unterstützung eines Kunden zu einer Fortführung zumindest eines Teils der Färberei kommt. „Die Gespräche laufen gut und wir sind zuversichtlich, dass wir diese bald erfolgreich abschließen können“, erklärt Neef. Mit der Fortführungslösung soll das Produktprogramm von Geyer aufrecht erhalten und neue Kunden gewonnen werden. Die Hoffnung ist, dass in Mainleus wenigstens eine Färberei weiter existieren kann, ergänzt Neef. 


In den letzten Wochen und Monaten hatte es eine Reihe von Gesprächen der beiden Insolvenzverwalter der Kuspi GmbH und der Färberei Geyer GmbH über eine „große“ Fortführungslösung gegeben. „Die Gespräche über eine Konzentration beider Betriebe an einem Standort waren bereits sehr weit vorangeschritten“, so Messow. In die Gespräche waren die wesentlichen Kunden von Beginn an involviert. „Ein Kunde war mit der gleichen Idee auf uns zugekommen. Ein weiterer Kunde hat im Laufe der Gespräche bereits erhebliche finanzielle Unterstützung für eine neue Färberei zugesagt“, ergänzt Neef. 


Für beide Verfahren hätte nach Auffassung der Verwalter eine gemeinsame große Lösung viele Vorteile insbesondere für die Gläubiger und den Erhalt von Arbeitsplätzen gebracht. Das Amtsgericht Bayreuth hatte in den beiden Verfahren mit entsprechenden Beschlüssen die Betriebsfortführungen unterstützt. Trotz der guten Zusammenarbeit der Beteiligten brachten jedoch die aktuellen Verluste und die negative Marktentwicklung das Konzentrationskonzept letztlich zum Scheitern. 


Nun hoffen beide Verwalter, dass zumindest für den Betrieb bei der Färberei Geyer GmbH eine Lösung gefunden werden kann. 


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