Fortführung des Geschäftsbetriebs der Braun Anlagenbau GmbH ist gesichert
Der Insolvenzverwalter der Braun Anlagenbau GmbH in Annaburg, Dr. Christian Heintze, hat zum 1.6.2023 den Geschäftsbetrieb auf das Nachfolgeunternehmen Braun Energiekonzept UG (haftungsbeschränkt) übertragen.
Die 11 Arbeitsplätze bleiben erhalten.
Die Braun Anlagenbau GmbH plant und errichtet Photovoltaikanlagen für private und gewerbliche Eigentümer insbesondere in Sachsen-Anhalt. Aufgrund eines Fremdantrages am 6. März 2023 hatte das Amtsgericht Dessau-Rosslau die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Dr. Christian Heintze von der Restrukturierungskanzlei BBL Brockdorff zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Heintze hat den Geschäftsbetrieb des Unternehmens fortgeführt, um einen Neustart zu ermöglichen. „Im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung konnten wir den Geschäftsbetrieb stabilisieren und eine Auffanglösung vorbereiten. Ich freue mich, dass auf diese Weise alle Arbeitsplätze erhalten bleiben und die Kunden auch weiter auf die gewohnten Dienstleistungen vertrauen können,“ so Heintze.
Am 1.6.2023 hat
das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren eröffnet und den Weg für einen
Neustart geebnet. Mit den Unterschriften unter den Kaufvertrag kann das
Unternehmen nun wieder durchstarten. Auslöser für die Insolvenz waren
gestiegene Materialpreise und insbesondere die in den letzten zwei Jahren
unterbrochenen Lieferketten für notwendige Komponenten der Solaranlagen. Dies
führte zu Projektverzögerungen und der Verzögerung von Zahlungen an das
Unternehmen. Außerdem kam eine erforderliche Vorfinanzierung eines anstehenden
Auftrages nicht zustande.
Über BBL Brockdorff
BBL gehört seit vielen Jahren zu den bundesweit führenden Kanzleien mit klarem Fokus auf Sondersituationen – Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz. Mit mehr als 200 Mitarbeitern, darunter 50 Anwälten*innen ist die Kanzlei deutschlandweit präsent, zudem gibt es ein Büro in London. BBL steht für die Begleitung von Restrukturierungsprojekten zur Krisenbewältigung und für die Begleitung von Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung.
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