FRH, BBL und KJK erzielen Lösung für Colcrete-von Essen
Das Spezialwasserbau-Unternehmen Colcrete – von Essen wird saniert.
Dr. Hendrik Heerma, Partner der Sozietät FRH Fink Rinckens Heerma Rechtsanwälte Steuerberater, hat in der Funktion des Sachwalters zusammen mit Justus von Buchwaldt (Generalbevollmächtigter), BBL, und Carl-Christian Kramer (Berater des Investors), KJK, den operativen Geschäftsbetrieb im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens sanierend restrukturiert.
Nachdem die Gläubiger den Plan nahezu einstimmig angenommen haben, wurde dieser vom Insolvenzgericht bestätigt. Damit ist der Weg für eine dauerhafte Fortführung der Gesellschaft frei. Der Grund für die wirtschaftliche Krise war insbesondere ein verlustreicher Auftrag in Schottland und die Umsatzeinbußen aufgrund der Corona-Pandemie. Colcrete-von Essen hatte daraufhin im März 2020 beim Amtsgericht Oldenburg ein Verfahren zur Sanierung in Eigenverwaltung beantragt.
Heerma, der auf jahrelanges Fachwissen und Kompetenzen im maritimen Bereich zurückgreifen kann, erläutert, warum Colcrete-von Essen trotz Corona-Pandemie zukünftig wieder erfolgreich sein wird: „Es war nicht leicht, in dieser schwierigen wirtschaftlichen Situation eine gute Lösung für alle Beteiligten zu finden. Ich freue mich sehr über den positiven Ausgang für Colcrete-von Essen und die Belegschaft. Colcrete-von Essen hat es aufgrund des gesunden Kerns und der innovativen Marktpositionierung geschafft, sich zukunftsfähig neu aufzustellen. Die frühe, intensive Einbindung der Gläubiger in den Insolvenzplanprozess hat zu guten Ergebnissen geführt.“
Der positive Verlauf der sanierenden Restrukturierung von Colcrete-von Essen zeigt deutlich die Möglichkeiten einer Sanierung in Eigenverwaltung. In diesem Fall hatte das Unternehmen aufgrund der Ausrichtung auf anerkannte nachhaltige Lösungen und Spezial-Know-how von Beginn an sehr gute Chancen, die Sanierung positiv abzuschließen. Der erfolgreiche M&A-Prozess wurde im Rahmen eines mehrmonatigen und strukturierten Verfahrens von BBL und der comes Unternehmensberatung aufgesetzt. Auch in diesem Verfahren war wieder Heermas maritime Krisenexpertise gefragt. Zu den Unternehmen, die Heerma betreut hat, gehören unter anderem die Lloyd Werft, Weserwind Offshore Construction, Elsflether Werft mit der „Gorch Fock“ oder SSW Schichau Seebeck Werft.
Der Geschäftsbetrieb von Colcrete-von Essen lief in der gesamten Phase vollumfänglich weiter. Die Gehälter der 95 Mitarbeiter waren zu jeder Zeit gesichert.
Berater der Insolvenz in Eigenverwaltung
Justus von Buchwaldt (BBL), Generalbevollmächtigter
Steffen Schneider (BBL)
Dr. Georg Hüllen (BBL)
Dr. Rouven Quick (BBL)
Sachwaltung
Dr. Hendrik Heerma (FRH), Sachwalter
Christopher Rohde (FRH)
M&A und betriebswirtschaftliche Begleitung
Michael Rabe (comes Unternehmensberatung)
Hamed Omumi (comes Unternehmensberatung)
Peter Böttger (comes Unternehmensberatung)
Berater des Investors
Carl-Christian Kramer (KJK)
Über FRH Fink Rinckens Heerma Rechtsanwälte – Steuerberater
Der Tätigkeitsschwerpunkt von FRH Fink Rinckens Heerma Rechtsanwälte – Steuerberater ist die Restrukturierung und Insolvenzverwaltung mit einem Fokus, sanierungsfähige Unternehmen fortzuführen. Die Partner verstehen sich als Unternehmer auf Zeit. Dabei haben sie immer das Ziel vor Augen, erhaltungsfähige Betriebe wieder wettbewerbsfähig zu machen, möglichst viele Arbeitsplätze zu sichern und zugleich bestmögliche Ergebnisse für die Gläubiger zu erzielen.
Die besondere Kompetenz liegt in der Erstellung von Insolvenzplänen, mit deren Hilfe mehrfach signifikante Quoten zugunsten der ungesicherten Gläubiger erzielt werden konnten. Alle Partner und Mitarbeiter von FRH Fink Rinckens Heerma Rechtsanwälte Steuerberater an den Standorten Düsseldorf, Mönchengladbach, Hamburg, Bochum, Bremen, Detmold, Erfurt und Wuppertal denken nicht nur unternehmerisch, sondern übernehmen Unternehmensverantwortung. Unter Ausschöpfung betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Instrumentarien führt FRH umfassende Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen durch, so dass sich bisher verlustbringende Einheiten operativ positiv entwickeln – immer im Interesse der Unternehmen und deren Gläubiger. Die Liquidation eines Betriebs betrachtet FRH erst als letzte Maßnahme. Die zur Sozietät gehörenden Insolvenzverwalter stehen in einem Kooperationsverhältnis mit der unbelasteten Geschäftsführung, um so deren Markt- und sonstige Fachkompetenz zugunsten der Gläubiger zu nutzen.
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