11.08.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

frischBack setzt begonnene Neuausrichtung durch Eigenverwaltungsverfahren fort

frischBack Gruppe ist insolvent: 800 Mitarbeiter betroffen

Alle Filialen sind unverändert geöffnet - Backproduktion läuft weiter


Zunehmende Kampfpreise durch die Billigkonkurrenz wie Discounter oder SB-Backshops machen es dem traditionellen Bäckerhandwerk immer schwerer. Handwerksbäcker können sich nur durch eine Neuausrichtung des Filialkonzeptes behaupten. Dazu ist es erforderlich, mehr gesunde Lebensmittel, verstärkt regionale Produkte und Angebote aus dem Gastronomiebereich wie Kaffee, Snacks und Mittagstisch anzubieten. „Wir haben in den vergangenen Jahren in Millionenhöhe in unsere Filialen und Produktion investiert. Doch der hohe Kapitaldienst für die Investitionskredite und die gestiegenen Personalaufwendungen, wie die Erhöhung des Mindestlohnes in diesem Jahr, haben zu einem Liquiditätsengpass geführt“, erklärt Alfred J. Heyl, Geschäftsführer der frischBack GmbH, die derzeitige wirtschaftliche Lage. Mit einem Eigenverwaltungsverfahren will er nun das Filialgeschäft sowie die beiden Produktionsstandorte in Arnstadt und Schmalkalden nachhaltig sanieren.

Geschäftsführer Heyl hat deshalb für die drei Unternehmen frischBack GmbH, die Arnstädter Landbrotbäckerei GmbH und die Backspezialitäten GmbH beim Amtsgericht Erfurt Anträge auf ein Eigenverwaltungsverfahren gestellt. Das Amtsgericht hat den Anträgen des Unternehmens entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. „Ziel des Verfahrens ist es, unsere Unternehmen fortzuführen und die Arbeitsplätze zu sichern. Alle Filialen und Großkunden werden weiter beliefert. Unsere Kunden werden das Eigenverwaltungsverfahren nicht bemerken, da unsere Lieferfähigkeit in der gewohnten Qualität und Pünktlichkeit sichergestellt ist“, erklärt Heyl. frischBack betreibt rund 130 Filialen in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Osthessen und Nordbayern und zählt damit zu den 30 führenden Backwaren-Filialisten in Deutschland.


Die über 800 Mitarbeiter, die in den Filialen und den Produktionsstandorten beschäftigt sind, werden in Betriebsversammlungen über das Verfahren informiert. Die Löhne und Gehälter sind gesichert und werden pünktlich angewiesen. Es werden keine Arbeitsplätze abgebaut.


Bereits in den vergangenen zwei Jahren hatte die frischBack massiv in die Produktivitätssteigerung ihrer Bäckerei und in die Modernisierung der Filialen investiert und damit auf die Veränderung des Marktes reagiert. Dazu gehörte die Verlagerung von Teilen der Produktion von Schmalkalden nach Arnstadt, um nur dort einen Vollsortimentsstandort zu betreiben. „Die Produktion und Logistik werden wir nach den heutigen Anforderungen so ausrichten, dass die Filialen effizienter beliefert werden und der Verkauf eine höhere Flexibilität bei den Produkten aufweist“, so Heyl.


Dazu wird er zusammen mit dem Beratungsunternehmen Buchalik Brömmekamp das bestehende Sanierungskonzept weiter entwickeln, dem das Gericht und die Gläubiger zustimmen müssen. Außerdem ergänzt der Sanierungsexperte Andreas Schmieg, Buchalik Brömmekamp Unternehmensberatung, die Geschäftsleitungen der drei Unternehmen während des Eigenverwaltungsverfahrens. Buchalik Brömmekamp hat bereits über 100 weitere Unternehmen erfolgreich durch ein Eigenverwaltungsverfahren begleitet. Diese agieren durch das Verfahren gestärkt wieder am Markt. „Mit den Möglichkeiten des Verfahrens werden wir die Liquiditätssituation deutlich verbessern und so den wesentlichen Sanierungsansatz umsetzen. Dazu werden wir vor allem unrentable Standorte auf den Prüfstand stellen und sie fit für die Zukunft machen. Die wichtigsten Lieferanten haben uns schon zugesagt, den eingeschlagenen Weg zu unterstützen“, sagt Andreas Schmieg. „Außerhalb eines Eigenverwaltungsverfahrens wären die dafür notwendigen Aufbau- und Restrukturierungsmaßnahmen nicht zu finanzieren“, ergänzt Dr. Hubertus Bartelheimer, der projektbegleitende Partner des Beratungsunternehmens.


Erst seit 2012 könnten Unternehmen die erweiterten Möglichkeiten einer Eigenverwaltung zur Sanierung nutzen. Im Eigenverwaltungsverfahren bleibt die unternehmerische Verantwortung bei der bisherigen Geschäftsführung. Sie führen den Sanierungsprozess selbstständig und ohne Insolvenzverwalter aber mit einem zur Seite gestellten Sachwalter durch. Das Amtsgericht Erfurt hat als vorläufigen Sachwalter Rechtsanwalt Rolf Rombach, Partner der gleichnamigen Kanzlei, bestellt. Der vorläufige Sachwalter übernimmt eine Aufsichtsfunktion und hat darüber hinaus die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen.


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