17.04.2013 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Frühzeitiger Abschluss des Sekundärinsolvenzverfahrens Dewey & Leboeuf

Dewey & Leboeuf - Insovlenz

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat den von den Gläubigern des deutschen Sekundärinsolvenzverfahrens über das Vermögen der Dewey & LeBoeuf LLP beschlossenen Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt.


Den Insolvenzplan hatten White & Case-Insolvenzverwalter Dr. Andreas Kleinschmidt und die seinerzeit unter Eigenverwaltung im Rahmen eines US-amerikanischen Chapter 11-Verfahrens stehende Dewey & LeBoeuf gemeinsam vorgelegt.

 

Der Insolvenzplan führt zum einen zu einer einvernehmlichen Zuordnung der Vermögenswerte der Schuldnerin zwischen dem US-amerikanischen Haupt- und dem deutschen Sekundärinsolvenzverfahren. Zudem gewährleistet er eine effiziente Verfahrensabwicklung im Interesse der knapp 1.000 Gläubiger des deutschen Verfahrens.

 

Für die deutschen Gläubiger sieht der Plan eine garantierte Quote auf ihre festgestellten Forderungen vor, die mehr als dem 6-fachen der Quote entspricht, die bei einer Regelabwicklung des Sekundärinsolvenzverfahrens zu erwarten gewesen wäre. Die garantierte Quote wird nun kurzfristig ausgezahlt und das Insolvenzverfahren zeitnah aufgehoben.

 

„Das Verfahren zeigt, wie ein Zusammenspiel zwischen einem deutschen Insolvenzplanverfahren und einem US-amerikanischen Chapter 11-Verfahren zu einem Erfolg für die Gläubiger insgesamt führen kann. Wir haben in vielerlei Hinsicht rechtliches Neuland betreten, was nur aufgrund des konstruktiven Einsatzes aller Beteiligten – Schuldner, Gläubiger, Insolvenzgericht und Insolvenzverwalter – möglich war“, so Dr. Kleinschmidt.

 

Am 28.05.2012 hatte Dewey & LeBoeuf beim United States Bankruptcy Court, Southern District of New York, ein Insolvenzverfahren nach Chapter 11 des amerikanischen Insolvenzrechts eingeleitet. Das deutsche Sekundär-Insolvenzantragsverfahren geht auf Anträge deutscher Gläubiger zurück und wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 21.08.2012 eröffnet. Gegen die Eröffnung hatten die Vertreter des Hauptinsol-venzverfahrens zunächst Rechtsmittel eingelegt, die aber durch Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 30.10.2012 zurückgewiesen wurden.

 

Dewey & LeBoeuf war 2007 aus dem Zusammenschluss zweier eingesessener New Yorker Anwaltskanzleien hervorgegangen, und zwar Dewey Ballantine LLP und LeBoeuf, Lamb, Greene & MacRae LLP. In der Spitze waren weltweit mehr als 1.300 Anwälte für die Kanzlei tätig. Insgesamt wurden 26 Büros unterhalten, unter anderem in Frankfurt am Main mit bis zu 150 Mitarbeitern.

 

White & Case Local Partner Dr. Andreas Kleinschmidt (Insolvency, Frankfurt) wurde unterstützt von Local Partner Dr. Jan-Philipp Hoos (Insolvency, Düsseldorf) sowie den Associates Dr. Daniel Schwartz (Insolvency, Düsseldorf) und Sara Vanetta (Insurance, Berlin).

 

 

Über White & Case

Die White & Case Insolvenz GbR ist eine der führenden Insolvenzrechtspraxen in Deutschland und bundesweit tätig. Die Gesellschaft ist Teil des White & Case-Verbundes. White & Case LLP ist eine der führenden internationalen Anwaltssozietäten in Europa und in den entscheidenden wirtschaftlichen Zentren der Welt an 39 Standorten in 27 Ländern präsent. In Deutschland sind 250 Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und München für White & Case tätig. Zu einem Kerngebiet der White & Case-Praxis gehört die Beratung von Restrukturierungen und Sanierungen .

 


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