17.11.2016 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Gebr. Sanders GmbH & Co. KG: Anleihegläubiger haben Ad-hoc Komitee etabliert

§270b -InsO Verfahren für Gebr. Sanders

Anleihegläubiger der Gebr. Sanders GmbH & Co. KG Anleihe 2013/18 (ISIN DE000A1X3MD9 / WKN A1X3MD) haben heute ein Ad-Hoc Komitee mit Einbindung der BRL Treuhand GmbH für die rechtliche Beratung sowie der One Square Advisory Services GmbH für die finanzwirtschaftliche Beratung etabliert.


Das Ad-Hoc Komitee vertritt zum heutigen Zeitpunkt bereits über 40% des Nominalvolumens der Anleihe.


Erklärtes Ziel des Ad-Hoc Komitees ist die bestmögliche Wahrung der Interessen aller Anleihegläubiger, eine enge Abstimmung mit dem designierten gemeinsamen Vertreter und eine optimale Zusammenarbeit mit der Eigenverwaltung zur Erarbeitung eines Insolvenzplans als möglicher Alternative zu einem Investorenprozess.

Interessierte Anleihegläubiger können sich zur bestmöglichen Wahrung Ihrer Rechte gerne unter sanders@onesquareadvisors.com registrieren und werden so zukünftig stets unmittelbar über wesentliche
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