Geestferkel GmbH: weitere Sicherungsmaßnahmen
Vorläufige Insolvenzverwaltung leitet weitere Sicherungsmaßnahmen ein
Die vorläufige Insolvenzverwaltung der Geestferkel GmbH hat gemeinsam mit der Geschäftsführung, dem vorläufigen Gläubigerausschuss und der Verfahrenskoordination die wirtschaftliche und operative Situation des Unternehmens in den vergangenen Tagen umfassend bewertet.
Aufgrund der weiterhin äußerst angespannten Marktlage in der Schweine- und Ferkelproduktion ist es der- zeit nicht möglich, den Geschäftsbetrieb während des vorläufigen Insolvenzverfahrens in seiner bisherigen Struktur kostendeckend fortzuführen. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der bereits eingeleiteten Maß- nahmen zur Senkung der laufenden Kosten und zur Stabilisierung der Liquidität.
Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, und der leitende Verfahrenskoordi- nator André Zimmermann von INTERIM MV haben in den ersten Tagen nach Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung gemeinsam mit den Betriebsverantwortlichen die Futterversorgung, die tierärztliche Betreuung und die wesentlichen betrieblichen Abläufe zunächst sichergestellt.
Der vorläufige Gläubigerausschuss hat sich nun einstimmig gegen die Bereitstellung weiterer frischer Fi- nanzmittel zur vollständigen Deckung der während der Betriebsfortführung entstehenden Verluste ausgesprochen. Eine Finanzierung des laufenden Defizits durch zusätzliche Darlehen der Gläubiger und Banken steht damit aktuell nicht zur Verfügung.
Vor diesem Hintergrund ist die vorläufige Insolvenzverwaltung gehalten, weitere Sicherungs- und Stabilisie- rungsmaßnahmen einzuleiten.
Versorgung der Tiere hat weiterhin höchste Priorität
Oberste Priorität bleibt unverändert die Sicherstellung des Tierwohls an sämtlichen Standorten.
Die Futterversorgung konnte für die ersten Tage des vorläufigen Insolvenzverfahrens aufrechterhalten und kurzfristig stabilisiert werden. Für eine verlässliche Versorgung über den unmittelbar gesicherten Zeitraum hinaus werden jedoch zusätzliche Finanzierungszusagen benötigt.
Die vorläufige Insolvenzverwaltung hat deshalb begonnen, die zuständigen Veterinärbehörden über die wirt- schaftliche und operative Situation zu informieren. Parallel laufen Abstimmungen mit den zuständigen Ämtern und Landesministerien, um eine koordinierte und länderübergreifende Lösung für die weitere Versorgung der Tiere zu erreichen.
Geprüft werden insbesondere staatlich abgesicherte Finanzierungslösungen und Bürgschaften, durch die Fut- terlieferungen, tierärztliche Leistungen und weitere zwingend erforderliche Versorgungsmaßnahmen kurzfristig abgesichert werden können.
Dabei handelt es sich um einen komplexen Abstimmungsprozess, da die Stallanlagen und Tierbestände der Geestferkel GmbH auf mehrere Bundesländer verteilt sind. Die vorläufige Insolvenzverwaltung steht hierzu im engen Austausch mit den zuständigen Stellen.
„Die aktuelle Situation verlangt von allen Beteiligten schnelle, verantwortungsvolle und abgestimmte Ent- scheidungen. Unser oberstes Ziel ist es, die Versorgung der Tiere zu sichern und ungeordnete Entwicklungen zu vermeiden. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die notwendigen Zusagen für Futter, Tierarzt und weitere unverzichtbare Leistungen zu erhalten“, erklärt André Zimmermann.
Insolvenzgeldvorfinanzierung läuft weiter
Ein wichtiges positives Signal besteht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens:
Die eingeleitete Insolvenzgeldvorfinanzierung wird fortgeführt. Damit ist nach dem derzeitigen Stand gewährleistet, dass die Beschäftigten ihre Arbeitsentgelte für den Insolvenzgeldzeitraum erhalten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden fortlaufend über die weitere Entwicklung informiert. Die vor- läufige Insolvenzverwaltung würdigt ausdrücklich den hohen Einsatz der Betriebsleiter, Tierpfleger, technischen Mitarbeiter und Verwaltungsmitarbeiter, die unter schwierigen Bedingungen zur Stabilisierung der Betriebe beitragen.
„Die Beschäftigten leisten derzeit Außergewöhnliches. Sie halten die Versorgung der Tiere und die betrieblichen Abläufe trotz der enormen Belastung aufrecht. Dafür gebührt ihnen große Anerkennung“, stell Dr. Mo- ritz Sponagel klar.
Geordnete und verantwortungsvolle Verfahrenssteuerung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung wird die wirtschaftliche Lage weiterhin täglich bewerten und die notwendigen Entscheidungen eng mit der Geschäftsführung, dem vorläufigen Gläubigerausschuss, den zustän- digen Behörden und den weiteren Verfahrensbeteiligten abstimmen.
Ziel bleibt es, die vorhandenen Werte zu sichern, die Tierhaltung verantwortungsvoll zu organisieren und eine wirtschaftlich sowie rechtlich geordnete Lösung im Interesse der Tiere, der Beschäftigten und der Gläu- bigergesamtheit zu erreichen.
Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel erklärt weiter:
„Die Lage ist anspruchsvoll und erfordert eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten. Die vorläufige Insolvenzverwaltung setzt alles daran, die Versorgung der Tiere zu gewährleisten und die nächsten Schritte geordnet, transparent und unter Wahrung der Interessen der Gläubigergesamtheit umzusetzen.“
Die vorläufige Insolvenzverwaltung wird die Öffentlichkeit über wesentliche weitere Entwicklungen infor- mieren, sobald belastbare Ergebnisse der laufenden Gespräche mit Behörden, Ministerien und Finanzie- rungspartnern vorliegen.
Über Dr. Moritz Sponagel
Dr. Sponagel Rechtanwälte ist eine überregional tätige Kanzlei von Rechtsanwälten, Wirtschaftsju-
risten
und Sachbearbeitern mit über 50 Mitarbeitern an Standorten im Mittel-
und Norddeutschen Raum. Die Kanzlei ist konsequent auf die
Insolvenzverwaltung und Zwangsverwaltung ausgerichtet
und hat ihre Leistungsfähigkeit unter der Federführung des Fachanwalts Dr. Moritz Sponagel seit
rund zehn Jahren in mehreren tausend Insolvenzverfahren aus den verschiedensten Wirtschafts-
zweigen und Größenordnungen als (vorläufige) Insolvenzverwalter oder (vorläufige) Sachwalter un-
ter Beweis gestellt.
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