04.07.2018 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

GENO eG wechselt von Eigenverwaltung in vorläufiges Regelinsolvenzverfahren

Amtsgericht hebt Insolvenz in Eigenverwaltung auf

Entscheidung über Sanierungsmöglichkeiten treffen Gläubiger nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens


Die Mitglieder der insolventen GENO Wohnbaugenossenschaft eG haben bei ihrer außerordentlichen Generalversammlung am 28. Juni in der Musikhalle in Ludwigsburg die Abberufung zweier früherer Vorstände, die der Aufsichtsrat Anfang Mai beschlossen hatte, nicht bestätigt. Die für eine Bestätigung erforderliche Drei-Viertel-Mehrheit der abgegeben Stimmen wurde nicht erreicht.

 

Ebenso widersprachen die Mitglieder einem Antrag auf Abberufung zweier ehemaliger Aufsichtsräte, die Anfang Mai zu Vorständen berufen worden waren. Auch hier wurde die erforderliche Drei-Viertel-Mehrheit nicht erreicht. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Generalversammlung bekannt gegeben, dass eine weitere Person in den Vorstand berufen wurde. Damit ist der Vorstand auf fünf Personen angewachsen. Gleichzeitig beschloss die Generalversammlung Schadenersatzansprüche gegen zwei Vorstände in Höhe von mehr als zwei Millionen Euro geltend zu machen.

 

Aufgrund der erheblichen widerstreitenden Interessen innerhalb des von zwei auf fünf Vorstandsmitglieder angewachsenen Vorstandsgremiums hat das Amtsgericht Ludwigsburg am 29. Juni die vorläufige Eigenverwaltung beendet und in ein vorläufiges Regelinsolvenzverfahren überführt. Das Amtsgericht bestellte den bisherigen vorläufigen Sachwalter Dr. Dietmar Haffa von Schultze & Braun zum vorläufigen Insolvenzverwalter.

 

„Unabhängig von der Art des Insolvenzverfahrens werden die Gläubiger darüber entscheiden, ob und wie die Gesellschaft saniert werden soll“, stellt Dr. Haffa heraus. „Diese Entscheidung wird die Gläubigerversammlung nach der voraussichtlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens Anfang August treffen.“

 

Die GENO Wohnbaugenossenschaft eG wurde am 6. November 2002 gegründet und bietet seinen rund 5000 Genossen die Möglichkeit, per Optionskauf eine eigengenutzte Immobilie zu erwerben. Grundlage einer Mitgliedschaft ist der Abschluss eines WohnSparVertrags. Nach Bereitstellung der Investitionssumme wird das Mitglied zum Mieter mit Kaufoption.Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Genossenschaft über ausreichend Immobilien verfügt. Aktuell sind allerdings nur wenige Genossen tatsächlich Mieter mit Kaufoption. Wegen der ungeklärten Zukunftsaussichten werden derzeit auch keine neuen Genossen mehr aufgenommen oder WohnSparVerträge abgeschlossen.

 

Ursächlich für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind neben den Streitigkeiten innerhalb der Genossenschaftsorgane sehr hohe Ausgaben für Vertrieb und Personal sowie hohe Kündigungszahlen bei Altmitgliedern. Die GENO Wohnbaugenossenschaft eG hatte in den vergangenen Jahren erhebliche Verluste erwirtschaftet. Die Genossenschaft kann deshalb die Auseinandersetzungsguthaben von mehr als 2000 ehemaligen Genossen nicht bezahlen, wobei auf Grund mehrerer Satzungsänderungen Streit über den Zeitpunkt der Fälligkeit der Auseinandersetzungsguthaben bestand. 

 




Über Schultze & Braun

Schultze & Braun ist ein führender Dienstleister für Insolvenzverwaltung und Beratung von Unternehmen in der Krise. Mit rund 700 Mitarbeitern an mehr als 40 Standorten in Deutschland und im europäischen Ausland vereint Schultze & Braun als einer der wenigen Anbieter juristischen und betriebswirtschaftlichen Sachverstand unter einem Dach. Schultze & Braun unterstützt Unternehmen regional, national und international in allen Sanierungs- und Restrukturierungsfragen, führt sie durch Krise und Insolvenz oder zeigt, wie sich Insolvenzen vermeiden lassen. Darüber hinaus berät und vertritt Schultze & Braun Mandanten in Fragen der klassischen Unternehmens-, Rechts- und Steuerberatung.

 


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