Gericht stoppt erhöhte Gebühren für P-Konten
Das Oberlandesgericht Frankfurt stellt in einem Urteil fest, dass erhöhte Gebühren für die Führung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) rechtswidrig sind.
„Eine Entgeltklausel, wonach für das Führen eines Pfändungsschutzkontos ein (weitaus) höheres monatliches Entgelt verlangt wird als für das Führen des allgemeinen Girokontos, stellt eine unangemessene
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