Gerry Weber: Gläubiger nehmen Insolvenzplan mit großer Mehrheit an
Modehersteller macht entscheidenden Schritt bei der finanziellen Sanierung und kommt bei der laufenden operativen Neupositionierung gut voran.
Die Gläubigerversammlung der GERRY WEBER International AG (GWI) hat in dem heutigen gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermin den Insolvenzplan für den Erhalt der Gesellschaft mit großer Mehrheit angenommen. Die Zustimmung erfolgte in allen Gläubigergruppen mit Ausnahme der Aktionäre, die im Zuge der geplanten finanziellen Sanierung aus der Gesellschaft ausscheiden sollen.
Die Gläubiger machten damit den Weg frei für die Umsetzung des Zukunftskonzepts, das neben der finanziellen Restrukturierung des Modeunternehmens die Fortsetzung der eingeleiteten operativen Sanierung und Neupositionierung zum Gegenstand hat.
Für die Umsetzung des Insolvenzplans ist jetzt noch die Bestätigung durch das Insolvenzgericht erforderlich, nachdem die in dem Insolvenzplan bestimmten aufschiebenden Bedingungen erfüllt worden sind. Dabei kann das Gericht die fehlende Zustimmung der Aktionäre gemäß § 245 Insolvenzordnung aufheben und ersetzen (Obstruktionsverbot) und damit dem Insolvenzplan zur Umsetzung verhelfen.
Im heutigen Gerichtstermin hat ein Gläubiger einen Antrag auf Minderheitenschutz gemäß § 251 Insolvenzordnung gestellt. Das Insolvenzgericht wird beim Verfahren zur Planbestätigung auch über diesen Antrag entscheiden. Die GWI geht davon aus, dass der Antrag keine Aussicht auf Erfolg haben wird, da dieser Gläubiger durch den Insolvenzplan nicht schlechter gestellt wird, wie alle vorgenommenen Vergleichsrechnungen der Gesellschaft zeigen. Sachwalter Stefan Meyer rechnet auf Basis des Abstimmungsergebnisses damit, dass das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung noch in diesem Jahr aufgehoben und die Sanierung außerhalb des Insolvenzverfahrens fortgesetzt und abgeschlossen werden kann.
Der Insolvenzplan bestimmt alle Maßnahmen zur finanzwirtschaftlichen Sanierung der Gesellschaft. Wie bereits kommuniziert, ist vorgesehen, dass in einem ersten Schritt von Robus Capital Management Ltd. und Whitebox Advisors LLP verwaltete Fonds alleinige Aktionäre der GWI werden. Dazu wird das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 45.895.960 Euro durch einen Kapitalschnitt auf 8.733 Euro herabgesetzt und anschließend eine Kapitalerhöhung durch Begebung neuer Aktien auf 1.025.000 Euro vorgenommen. Die neuen Aktien sollen vollständig von den Investoren gezeichnet werden, die sich im Gegenzug verpflichten, bis zu 49,2 Mio. Euro für die Gläubigerbefriedigung und für die Finanzierung des operativen Geschäfts bereit zu stellen. Auch die nach dem Kapitalschnitt verbleibenden Altaktien werden an die Fonds als die neuen Eigentümer entschädigungslos übertragen, so dass die bestehenden Aktionäre ohne Gegenleistung aus der Gesellschaft ausscheiden werden.
Die Gläubigergruppen erhalten unterschiedliche Angebote zur Befriedigung ihrer Forderungen, die passgenau auf die jeweiligen Interessenlagen zugeschnitten sind. Die Höhe der jeweiligen Insolvenzquote setzt sich – je nach Gruppe unterschiedlich – aus verschiedenen Bausteinen zusammen, zum Beispiel aus einer festen Barquote von 12,0%, zusätzlichen Mitteln aus künftigen Desinvestments der Gesellschaft (Logistik-Zentrum Ravenna Park, Restbeteiligung an HALLHUBER) oder aus dem Bezug von wertaufholenden Finanzinstrumenten wie Anleihen und Wandelschuldverschreibungen. In der Summe reichen die kalkulatorischen Befriedigungsquoten von rund 32 % bis zu mehr als 50 % der jeweiligen Forderungen, was erheblich über der Quote einer Liquidation und maßgeblich über dem Durchschnitt von Eigenverwaltungsverfahren in Deutschland liegt. Für die Gruppe der Aktionäre ist aus insolvenzrechtlichen Gründen keine Quotenbefriedigung möglich, solange nicht alle Gläubiger mit sämtlichen Forderungen zu 100 % befriedigt worden sind.
Zuvor hatten heute bereits die Gläubiger der GERRY WEBER Retail GmbH & Co. KG (GWR) den Insolvenzplan für die Tochtergesellschaft der GWI angenommen. Beide Insolvenzverfahren sind zeitlich und materiell aufeinander abgestimmt.
Johannes Ehling, Vorstandssprecher der GWI, kommentiert: „Die große Zustimmung der Gläubiger zum Insolvenzplan ist eine großartige Nachricht für uns alle und das klare Signal, nach den vielen, zum Teil schon umgesetzten Maßnahmen jetzt mit der Neupositionierung unseres Unternehmens so richtig durchzustarten. Ich danke den Gläubigern auch im Namen meiner Vorstandskollegen sowie der gesamten Belegschaft von GERRY WEBER für das Vertrauen. Für uns ist das klare Votum der Gläubiger gleichsam Ansporn und Verantwortung, GERRY WEBER wieder zum Erfolg zu führen.“
Dr. Christian Gerloff, Generalbevollmächtigter der GWI, hierzu: „Dieses Insolvenzverfahren ist ein Musterbeispiel dafür, wie mit den Mitteln des Insolvenzrechtsein sanierungsfähiges Unternehmen eine neue Chance erhalten kann, ohne die Gläubigerinteressen zu vernachlässigen. Das Votum der Gläubiger ist Zeichen des Vertrauens in die Zukunft von GERRY WEBER.“
Sachwalter Stefan Meyer von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH ergänzt: „GERRY WEBER hat in dem heutigen Erörterungs- und Abstimmungstermin den entscheidenden Schritt in eine gesicherte und gute Zukunft getätigt. Ich freue mich außerordentlich, dass diese bedeutende Unternehmensgruppe der Region mit seinen weltweit 40 Gesellschaften und immer noch mehr als 3.600 Arbeitsplätzen in seinen Kernstrukturen erhalten werden kann und gleichzeitig mit hoher Kreativität ein maßgeschneidertes Insolvenzplankonzept den eigentlichen Verfahrenszweck bestmöglicher Gläubigerbefriedigung erfüllt. Die Gläubiger werden mit einer überdurchschnittlich hohen Quote bedient werden, wobei die Gläubiger zudem noch frei entscheiden können, ob sie mit der Barquote abgefunden werden oder das Geld im Unternehmen belassen und an der erwarteten zukünftig positiven Entwicklung im Sinne einer Wertaufholung partizipieren. Mit diesem maßgeschneiderten Insolvenzplan werden wir den unterschiedlichen Gläubigerinteressen in optimaler Weise gerecht. Dieses gute und für die Verfahrensgröße relativ schnell umgesetzte Ergebnis war nur möglich aufgrund professioneller und vertrauensvoller Zusammenarbeit aller Beteiligter und dem unermüdlichen Einsatz der Mitarbeiter des Unternehmens, denen ich an dieser Stelle ausdrücklich danken möchte.“
Die GERRY WEBER International AG befindet sich seit dem 25. Januar 2019 im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Am 1. April wurde das Verfahren eröffnet. Bei der Tochtergesellschaft GERRY WEBER Retail GmbH & Co. KG wurde das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung am 1. Mai 2019 eröffnet. Das Insolvenzgericht hat in beiden Fällen Rechtsanwalt Stefan Meyer von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zum Sachwalter bestellt. Dem Vorstand der GERRY WEBER International AG mit Johannes Ehling (Vorstandssprecher sowie Chief Sales Officer und Chief Digital Officer), Florian Frank (Chief Restructuring Officer) und Urun Gursu (Chief Product Officer) steht der in der Modebranche erfahrene Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff (Gerloff Liebler Rechtsanwälte, München) als Generalbevollmächtigter zur Seite.
Über die GERRY WEBER Gruppe
Die GERRY WEBER International AG mit Sitz in Halle/Westfalen ist ein international operierender Konzern, der drei starke Markenfamilien unter einem Dach vereint: GERRY WEBER, TAIFUN und SAMOON. Darüber hinaus hält GERRY WEBER eine nicht-strategische Beteiligung in Höhe von 12% an der HALLHUBER GmbH.
Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?
Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.