Gläubiger im Insolvenzverfahren benötigen professionelle Begleitung
ADK Consulting, das zur multidisziplinären Kanzlei Abels Decker Kuhfuß Lenzen (ADKL) gehört, bietet Unternehmen, die zu Insolvenzgläubigern geworden sind, umfassende Beratung an.
Damit wollen die Experten dafür
sorgen, dass deren Interessen immer bestmöglich gewahrt bleiben.
Gerät ein Unternehmen in ernste wirtschaftliche Schwierigkeiten, ist das
nicht nur für den Betrieb, den/die Eigentümer und Mitarbeiter ein
Problem. Auch die Geschäftspartner und finanzierenden Banken spüren die
Verwerfungen: Lieferungen und Dienstleistungen werden nicht mehr wie
üblich angefordert, Rechnungen bleiben für längere Zeit oder dauerhaft
offen, und Verbindlichkeiten werden nicht mehr zuverlässig bedient.
„Das kann Unternehmen natürlich in Bedrängnis bringen. Sie erfahren
dadurch nicht nur einen Einbruch in ihrer eigenen Liquiditäts- und
Ertragsplanung, sondern finden sich möglicherweise in der Folge auch in
der Rolle des Gläubigers wieder. Nämlich dann, wenn der Partner von der
Insolvenz bedroht ist und ein Insolvenzverfahren eröffnet wird“, sagt
Corinne Rennert-Bergenthal, Geschäftsführerin von ADK Consulting, der
auf Insolvenzdienstleistungen, Sanierung und Restrukturierung
spezialisierten Einheit der multidisziplinären Kanzlei Abels Decker
Kuhfuß Lenzen (ADKL) aus Düsseldorf.
„Dann kommen auf ein Unternehmen zahlreiche Fragestellungen zu. Sie
reichen von der kurzfristigen eigenen Sanierung, um die entstandenen
Lücken in der Liquidität aufgrund der Ausfälle zu decken, bis hin zu den
Rechten und Pflichten des Gläubigers im Insolvenzverfahren. Das ist
eine völlig neue Situation für die meisten Unternehmen und kaum ohne
externe Hilfe zu bewältigen“, weiß die Rechtsanwältin,
Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin aus langjähriger
Praxiserfahrung. Schließlich könnten Insolvenzgläubiger nach der
Verfahrenseröffnung ihre Forderung nur noch im Insolvenzverfahren
verfolgen. Die Forderung müsse beim Insolvenzverwalter angemeldet und
nachgewiesen werden. „Dann kommt es darauf an, das Verfahren genau zu
beobachten und die Abläufe zu verstehen. Immerhin sollen die eigenen
Forderung bestmöglich befriedigt werden, wie es der Gesetzgeber
vorgibt.“
Die Spezialisten von ADK Consulting übernehmen für Unternehmen
beispielsweise deren Aufgaben im Gläubigerausschuss, um die Arbeit des
Insolvenzverwalters beziehungsweise besonders des Sanierungsberaters im
sogenannten Eigenverwaltungsverfahren zu begleiten. Gerade dabei lasse
sich – entgegen den Vorstellungen des Gesetzgebers – hin und wieder
beobachten, dass nicht die bestmögliche Gläubigerbefriedigung im Fokus
stehe, sondern die Eigenverwaltung von anderen Interesse getrieben
werde. „Mit unserer Beratung stellen wir im Sinne der Gesamtheit der
Gläubiger sicher, dass die Lösungen des Verfahrens wirklich zielführend
für die Gläubiger sind“, sagt Ute Logen, Steuerberaterin und ebenfalls
Geschäftsführerin von ADK Consulting.
Besonders relevant sei die Beratung von Gläubigern im Rahmen der
Diskussion zur Besteuerung von Sanierungsgewinnen – auch wenn der
Bundestag für die Steuerbefreiung des Sanierungsgewinns grünes Licht
gegeben und damit den seit 2003 geltenden Sanierungserlass in eine
gesetzliche Regelung überführt hat. Damit können Unternehmen in der
Krise weiterhin Steuererleichterungen für Sanierungsgewinne erhalten, um
die Sanierung zu erleichtern. Aber: „Das Gesetz wurde zwar beschlossen,
hilft im Moment jedoch nicht wirklich weiter. Es wird zunächst in
Brüssel notifiziert, bevor es in Kraft tritt. Wie Brüssel entscheidet
und wann, ist vollkommen offen. Bis dahin gibt es keine Sicherheit.
Werden Einzelfallentscheidungen seitens der Finanzämter getroffen,
stehen diese unter dem Vorbehalt des Widerrufs“, sagt Ute Logen.“ Wir
sind deshalb weiterhin gefragt, kreative Lösungen zu entwickeln, damit
eine Sanierung ohne Unsicherheiten möglich wird.“ Ute Logen weist darauf
hin, dass ADK Consulting dafür eine rechtliche tragfähige Lösung im
Rahmen des Umwandlungsgesetzes vorsieht.
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