Gläubigerrechte und Unabhängigkeit der Insolvenzverwalter gefährdet
Geht es nach einem Entwurf des Bundesjustizministeriums, dürfen Großgläubiger den Insolvenzverwalter zukünftig selbst bestimmen. Nach Einschätzung der INSOLGROUP rüttelt dieser Änderungsvorschlag an den Grundfesten der deutschen Insolvenzordnung. Vor allem ungesicherte Gläubiger mit geringeren Forderungen würden dadurch massiv benachteiligt.
Laut einem aktuellen Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz sollen in Zukunft faktisch nicht mehr der Richter, sondern die Gläubiger mit einer so genannten „Summenmehrheit“ über
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