Global PVQ SE: nachträgliche Anmeldung von Forderungen
Die nachträgliche Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Global PVQ SE ist nur noch bis 3. Juli 2015 möglich.
Der Insolvenzverwalter der Global PVQ SE (ehemals Q-Cells SE), Henning Schorisch, teilt mit:
Die nachträgliche Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Global PVQ SE ist nur noch bis 3. Juli 2015 möglich. Forderungen, die nach Ablauf der o.g. Frist eingehen, haben keine Auswirkungen auf das Schlussverzeichnis und gewähren somit auch kein Quotenrecht. Gehen die Forderungen nach der o.g. Frist, aber bis zum Schlusstermin ein, gewähren diese dem Gläubiger jedoch die übrigen Verfahrensrechte nach der Insolvenzordnung. Voraussetzung ist, dass die Forderung festgestellt wird.
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