GÖRG begleitet KODi Diskontläden GmbH beim Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung
Das Amtsgericht Duisburg hat am 28. November 2024 dem Antrag der KODi Diskontläden GmbH mit Sitz in Oberhausen auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet.
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