13.02.2023 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Gravenbrucher Kreis befürwortet Angleichung der europäischen Insolvenzrechte

Harmonisierung der Insolvenzrechte in Europa angestrebt

Gravenbrucher Kreis befürwortet gezielte Angleichung der europäischen Insolvenzrechte


Der Gravenbrucher Kreis befürwortet die gezielte Anpassung der europäischen Insolvenzrechte und fordert zugleich zukunftsweisende Investitionen in die Stärkung der deutschen Justizverwaltung. Diese Positionen formuliert der Zusammenschluss von Vertretern führender Insolvenzkanzleien in seiner Stellungnahme zum Entwurf einer Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte der nationalen Insolvenzrechte (COM (2022) 702 final).

 

Die künftige Europäische Richtlinie zur Harmonisierung der nationalen Insolvenzrechte erfordert aus Sicht des Gravenbrucher Kreises, die weitere Professionalisierung und Konzentration der Insolvenzgerichte voranzubringen. Der Aufgabenkreis der Insolvenzgerichte wird durch verbesserte Zugriffsmöglichkeiten auf nationale Vermögensregister und vereinfachte Liquidationsverfahren erheblich erweitert. 

 

„Um die Richterschaft zu entlasten und eine effiziente Verfahrensabwicklung zu gewährleisten, sollte der Richtlinienentwurf von der Bundesregierung als Anstoß für dringend erforderliche Investitionen in die deutsche Justizverwaltung aufgegriffen werden“, sagt Lucas Flöther, Sprecher des Gravenbrucher Kreises. „Nur so kann gewährleistet werden, dass der Sanierungs- und Wirtschaftsstandort Deutschland konkurrenzfähig bleibt.“

 

In seiner Stellungnahme befürwortet der Gravenbrucher Kreis insbesondere die Harmonisierung des Insolvenzanfechtungsrechts sowie den vereinfachten Zugriff auf nationale Register in transnationalen Verfahren, um Gläubigerrechte besser wahren zu können (Asset Tracing). Im Grundsatz befürwortet der Kreis auch ein vereinfachtes Liquidationsverfahren für zahlungsunfähige Kleinstunternehmen, das jedoch praxisnäher gestaltet werden sollte. Auch bei Kleinstunternehmen können durch die Begleitung von Fachleuten häufig Sanierungserfolge erzielt werden. 



Über den Gravenbrucher Kreis

Im Gravenbrucher Kreis sind seit 1986 Vertreter führender Insolvenzkanzleien Deutschlands zusammengeschlossen, die sich durch umfassende Erfahrung und Kompetenz im Bereich überregionaler Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren auszeichnen. Die Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung höchster Qualitäts- und Leistungsstandards, die sie durch das exklusive, von unabhängigen Auditoren geprüfte Zertifikat InsO Excellence nachweisen. Der Kreis hat aktuell 31 Mitglieder (davon 20 aktive und elf passive). Sprecher des Gravenbrucher Kreises ist seit März 2015 Prof. Dr. Lucas F. Flöther.

Seit seiner Gründung sieht sich der Gravenbrucher Kreis gefordert, das Restrukturierungs- und Insolvenzrecht sowie angrenzende Rechtsgebiete aus Sicht der Praxis fortzuentwickeln. Darüber hinaus bringt der Gravenbrucher Kreis seine Erfahrung in grenzüberschreitenden Konzerninsolvenzen ein und beteiligt sich an der Fortentwicklung internationaler Standards und Regeln im Bereich der Restrukturierung.

Der interdisziplinäre Erfahrungsaustausch und die gemeinsamen Diskussionen innerhalb des Gravenbrucher Kreises führen zu profunden Einschätzungen und fachkundigen Stellungnahmen. Diese genießen in der nationalen und internationalen Fachwelt des Restrukturierungs- und Insolvenzrechts hohe Anerkennung und finden in Gesetzgebungsverfahren Gehör.




Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?


Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.


Jetzt zur Paketauswahl