Gravenbrucher Kreis befürwortet Corona-Schutzschirmverfahren für Unternehmen
Der Gravenbrucher Kreis, der Zusammenschluss führender, überregional tätiger Insolvenzverwalter und Restrukturierungsexperten Deutschlands, spricht sich dafür aus, einen „Corona-Schutzschirm“ zu schaffen, der es pandemiegeschädigten Unternehmen für eine begrenzte Zeit erleichtert, den wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie zu begegnen.
Im Zuge der Pandemie sind aus insolvenzrechtlicher Sicht neue Rahmenbedingungen und Komplikationen für Sanierungsfälle entstanden. Mit einer Anpassung des bewährten Schutzschirmverfahrens für pandemiegeschädigte Unternehmen kann der Gesetzgeber der veränderten Situation optimal begegnen und damit den Sanierungsstandort Deutschland stärken. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen temporär und ausschließlich für Unternehmen gelten, die nachweislich unter den Folgen der COVID-19-Pandemie leiden. Eine generelle Aufweichung der Voraussetzungen des Schutzschirmverfahrens soll nicht stattfinden.
„Die Pandemie stellt die Geschäftsmodelle zahlreicher Unternehmen in Frage. Damit wir mit dem Ende von Überbrückungshilfen nicht vor einer Welle von Firmenschließungen stehen, sollte der Gesetzgeber für begrenzte Zeit einen vereinfachten Corona-Schutzschirm aufspannen“, sagt Lucas F. Flöther, Sprecher des Gravenbrucher Kreises. „Mit flexiblen, auf den konkreten Einzelfall abgestimmten Sanierungsverfahren können Unternehmen gerettet werden, die eine positive wirtschaftliche Prognose haben. Zombie-Unternehmen, die nur aufgrund staatlicher Kredite am Leben erhalten werden, werden die Sanierung nicht schaffen.“
Der Gravenbrucher Kreis schlägt beispielsweise vor, die Rolle des Sachwalters flexibel an die konkreten Bedürfnisse einer Unternehmenssanierung anzupassen und dies mit dem jeweiligen Gläubigerausschuss abzustimmen. Daneben sollte die Frist für die Vorlage eines Sanierungsplans beim Insolvenzgericht auf bis zu sechs Monate verlängert werden. Aufgrund der Unsicherheiten durch die Pandemie sind nämlich auch Investoren und Kreditgeber zögerlicher geworden.
Flankierend zu dieser Fristverlängerung empfiehlt der Gravenbrucher Kreis, den Zeitraum für die Zahlung von Insolvenzgeld auf sechs Monate zu verdoppeln. Zudem raten die Restrukturierungsexperten dazu, den Zugang zum Schutzschirmverfahren vorübergehend zu vereinfachen, um die Sanierung finanziell angeschlagener Unternehmen zu erleichtern.
Die vollständigen Thesen des Gravenbrucher Kreises zur Schaffung eines Schutzschirms für Unternehmen in der Corona-Krise findet sich unter:
www.gravenbrucher-kreis.de/corona-schutzschirm
Über den Gravenbrucher Kreis
Im Gravenbrucher Kreis sind seit 1986 Vertreter führender Insolvenzkanzleien Deutschlands zusammengeschlossen, die sich durch umfassende Erfahrung und Kompetenz im Bereich überregionaler Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren auszeichnen. Die Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung höchster Qualitäts- und Leistungsstandards, die sie durch das exklusive, von unabhängigen Auditoren geprüfte Zertifikat InsO Excellence nachweisen. Der Kreis hat aktuell 30 Mitglieder (davon 19 aktive und 11 passive). Sprecher des Gravenbrucher Kreises ist seit März 2015 Prof. Dr. Lucas F. Flöther.
Seit seiner Gründung sieht sich der Gravenbrucher Kreis gefordert, das Restrukturierungs- und Insolvenzrecht sowie angrenzende Rechtsgebiete aus Sicht der Praxis fortzuentwickeln. Darüber hinaus bringt der Gravenbrucher Kreis seine Erfahrung in grenzüberschreitenden Konzerninsolvenzen ein und beteiligt sich an der Fortentwicklung internationaler Standards und Regeln im Bereich der Restrukturierung.
Der interdisziplinäre Erfahrungsaustausch und die gemeinsamen Diskussionen innerhalb des Gravenbrucher Kreises führen zu profunden Einschätzungen und fachkundigen Stellungnahmen. Diese genießen in der nationalen und internationalen Fachwelt des Restrukturierungs- und Insolvenzrechts hohe Anerkennung und finden in Gesetzgebungsverfahren Gehör.
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