10.01.2013 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Gravenbrucher Kreis nimmt zwei neue Mitglieder auf

Gravenbrucher Kreis nimmt zwei neue Mitglieder auf

Der Gravenbrucher Kreis – der Zusammenschluss führender überregional tätiger Insolvenzverwalter Deutschlands – hat per 01.01.2013 zwei neue Mitglieder aufgenommen.


Mit Ottmar Hermann (Hermann Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Frankfurt/Main) und Dr. Jörg Nerlich (GÖRG Rechtsanwälte/Insolvenzverwalter, Köln) begrüßt der Kreis damit – nach den letzten Neuaufnahmen in 2011 – zwei weitere renommierte Insolvenzexperten, die sich seit Jahren erfolgreich für die Sanierung und Restrukturierung insolventer Unternehmen einsetzen.

 

„Der Gravenbrucher Kreis begreift sich nicht als „closed shop“. Ich halte es für die Arbeit des Kreises für unerlässlich, dass wir uns von Zeit zu Zeit durch Neuaufnahmen solcher Verwalterkollegen, die sich in der Insolvenzszene durch ihre Verfahrensführung bundesweit einen entsprechenden Namen gemacht haben, verstärken“, sagt Dr. Frank Kebekus, Sprecher des Gravenbrucher Kreises. „Ottmar Hermann und Dr. Jörg Nerlich verfügen über die entsprechende Expertise und Vita und passen in unseren Zirkel. Wir freuen uns sehr, mit der Aufnahme dieser beiden engagierten Verwalterkollegen den Gravenbrucher Kreis weiterzuentwickeln“, so Kebekus weiter.

 

„Wir unterstreichen damit unseren Anspruch, dass wir in unserem Kreis die renommiertesten Insolvenzverwalter Deutschlands zusammenführen wollen“, sagt Kebekus. Aus dieser Position heraus wolle man auch zukünftig das deutsche Insolvenzrecht aus Praktikersicht mit weiterentwickeln und sich wie gehabt in die rechtspolitische Diskussion einbringen. „Gerade in Zeiten des ESUG und der ersten praktischen Erfahrungen mit den Neuregelungen sehen wir uns gefordert, mit unserer gebündelten Expertise die weiteren Entwicklungen zu beobachten und, soweit erforderlich, klar Stellung zu beziehen.“

 

Über die neuen Mitglieder 

Beide neuen Mitglieder sind überregional tätig und zeichneten als Insolvenzverwalter bereits für verschiedene Großinsolvenzverfahren verantwortlich. Zu den drei bekanntesten Verfahren der beiden Neumitglieder gehören die folgenden:

 

Ottmar Hermann

 

•        DWW Woolworth Deutschland GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main (Einzelhandelskette)

•        Philipp Holzmann AG, Frankfurt am Main (Baukonzern Hoch- und Tiefbau, Straßenbau, Facility Management, Projektentwicklung)

•        Wilhelm Karmann GmbH, Osnabrück (Automotive)

 

Dr. Jörg Nerlich

 

•        Edscha-Konzern, Remscheid (Automobilzulieferer)

•        VDN-Vereinigte Deutsche Nickel–Konzern, Köln (Produktionsgewerbe)

•        ADA - Das SystemHaus GmbH, Willich (IT-Branche)

 



Infos zum Gravenbrucher Kreis

 

Im Gravenbrucher Kreis sind seit mehr als 25 Jahren Vertreter der führenden überregional tätigen Insolvenzkanzleien Deutschlands zusammengeschlossen. Mitglieder sind Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die als Insolvenzverwalter tätig sind.

 

Der Kreis umfasst mit den Neuaufgenommenen nunmehr 31 Mitglieder, die sich durch langjährige Erfahrung, Unabhängigkeit, überdurchschnittliche Sachkunde, betriebswirtschaftliches Verständnis, unternehmerisches Handeln, soziale Kompetenz und erfolgreiche Sanierungen auszeichnen. Sprecher des Kreises ist seit dem 1. Januar 2007 der Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus.

 

Der Kreis von damals 15 Praktikern des Insolvenzrechts wurde im Jahr 1986 vom Bundesjustizministerium eingeladen, die Reform des Insolvenzrechts kritisch und konstruktiv zu begleiten. Nach wie vor sieht sich der Gravenbrucher Kreis gefordert, als Kompetenzzentrum aktuelle nationale wie internationale Gesetzesvorhaben im Bereich des Insolvenzrechts und angrenzenden Rechtsgebieten ebenso konstruktiv wie kritisch aus der Perspektive der Praktiker zu begleiten. Darüber hinaus positioniert sich der Gravenbrucher Kreis zunehmend international, um die Stärken des deutschen Insolvenzrechts über Deutschlands Grenzen hinaus bekannt zu machen. Eine Aufnahme in den Gravenbrucher Kreis erfolgt ausschließlich auf Vorschlag aus dem Mitgliederkreis, in aller Regel einstimmig.

 


 

 


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