02.04.2015 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Greenwich Beteiligungen: Totalabschreibung auf den Beteiligungsansatz der CCP Systems AG

CCP Systems stellt Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit

Der Vorstand der CCP Systems AG hat uns darüber informiert, dass er am Freitag, den 27. März 2015 Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft gestellt hat.


Die Zeichnungsfrist der aktuellen Kapitalerhöhung der CCP Systems AG endet am,  31. März 2015, 24.00 Uhr. Da der Vorstand der CCP Systems AG nach heutigem Kenntnisstand davon ausgeht, dass die Mindestzeichnungssumme von Euro 2.500.000 nicht erreicht werden wird, wäre die Kapitalerhöhung somit gescheitert.

 

Die Zahlungsunfähigkeit der CCP Systems AG, der gestellte Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sowie die aller Wahrscheinlichkeit nach gescheiterte Kapitalerhöhung haben bei der Greenwich Beteiligungen AG einen Abschreibungsbedarf des Gesamtengagements  in Höhe von Euro 3.897.049,72 zur Folge.

 

Der Vorstand der Greenwich Beteiligungen AG teilt deshalb bereits vorab mit, dass mit Aufstellung des Jahresabschlusses nach HGB für das Geschäftsjahr 2014 ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Maßgeblich hierfür ist die heute erforderlich gewordene Totalabschreibung auf den Buchwert der CCP Systems AG.

 

Die aufgrund der Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG einzuberufende Hauptversammlung soll aus Kostengründen mit der ordentlichen Hauptversammlung 2015 verbunden werden. Die Hauptversammlung soll voraussichtlich im Juni 2015 in Frankfurt stattfinden.

 



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