Günther Zamek Produktions- und Handelsgesellschaft mbH & Co. KG
Aufhebung des Insolvenzverfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 21.11.2023 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Günther Zamek Produktions- und Handelsgesellschaft mbH & Co.KG aufgehoben.
Im Schlussbericht vom März 2023 hatte die Insolvenzverwaltung noch eine geringe Quotenauszahlung von ca. 0,14 % für möglich erachtet. Die vorhandene Masse genügte jedoch bereits nicht, um die nach dem Einreichen des Schlussberichtes noch entstandenen und abgerechneten Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten zu decken.
Mangels verteilungsfähiger Insolvenzmasse ist es zu keiner Quotenauszahlung im Rahmen einer Schlussverteilung mehr gekommen.
Der Aufhebungsbeschluss enthält die Formulierung, dass das Insolvenzverfahren "nach Vollzug der Schlussverteilung" (§200 Inso) aufgehoben wird. Diese Formulierung findet auch im Falle einer Null-Quotenauszahlung Anwendung und ist somit ohne rechtliche Bedeutung.
Mit Aufhebung des Verfahrens erlischt auch das Amt des gemeinsamen Vertreters.
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