Gutachter bestätigt: Keine Insolvenzantragsgründe bei Ekotechnika
Vom Amtsgericht bestellter Gutachter empfiehlt Abweisung des Insolvenzantrags der Kollossal Salz GmbH i.I.
Die Geschäftsführung der
Ekotechnika GmbH hat das Gutachten des vom Amtsgericht Heidelberg bestellten Gutachters, Rechtsanwalt Tobias Wahl (Anchor Rechtsanwälte, Mannheim), zur Stellungnahme erhalten.
Darin hat der
Gutachterbestätigt, dass die Ekotechnika GmbH weder zahlungsunfähig
i.S.v. §17 InsO noch überschuldet i.S.v. § 19 InsO ist und die
Fortführung des Unternehmens überwiegend wahrscheinlich ist. Aus diesen
Gründen empfiehlt der Gutachter dem Insolvenzgericht, den
Insolvenzantrag der mittlerweile selbst im Konkurs befindlichen Kollossal Salz
GmbH i.I. mit Sitz in Bergheim, Österreich, abzuweisen.
Damit wird die Einschätzung der Geschäftsführung und deren Rechtsberater bestätigt. Das Amtsgericht hat den Verfahrensbeteiligten eine Frist zur Stellungnahme bis zum 12. August 2015 gesetzt.
Im Hinblick auf bestehende Anfechtungsklagen, die unter anderen von der Kollossal Salz GmbH i.I. gegen die Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung erhoben wurden, hat die Gesellschaft inzwischen das gerichtliche Freigabeverfahren eingeleitet und erwartet bis spätestens Mitte Oktober 2015 einen positiven Freigabebeschluss. Dieser ist Voraussetzung dafür, dass die Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung vom 6. Mai 2015 vollzogen werden können.
Die Geschäftsführung der Ekotechnika GmbH geht weiterhin davon aus, dass die finanzielle Restrukturierung der Gesellschaft plangemäß umgesetzt werden kann.
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