06.06.2013 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Hängepartie für GTI-Kunden - Gericht beanstandet Insolvenzantrag

Gericht weist Insolvenzantrag von GTI zurück - Der Antrag ist mangelhaft

Nach der Pleite des Reiseveranstalters GTI müssen sich viele Kunden gedulden. Erst wenn die Insolvenz festgestellt ist, tritt die Versicherung ein. Doch der Insolvenz-Antrag hat Mängel.


Das Düsseldorfer Amtsgericht hat einen am Mittwoch vorgelegten Insolvenzantrag des Reiseveranstalters GTI beanstandet. «Es liegt kein zulässiger Insolvenzantrag vor», sagte Gerichtssprecher Ste

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Bild: © V. Santarossa