Haftung der Insolvenzmasse
OVG Thüringen begrenzt Haftung der Insolvenzmasse / Rekultivierung von bankrotten Bergbaubetrieben ist Aufgabe des Staates.
Die Insolvenzmasse haftet nicht im Range einer Masseverbindlichkeit für die Rekultivierung bereits vor Insolvenzantrag still gelegter Bergbaubetriebe. Mit dieser Entscheidung hob das Oberverwaltungsge
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