16.06.2021 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Haftung des Geschäftsführers

Stellung eines Insolvenzantrags muss an Steuerberater kommuniziert werden

Der Steuerberater muss über den Insolvenzantrag des Unternehmens informiert werden


Das Finanzgericht München entschied in vorliegendem Fall, dass der Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG für Steuern in Haftung genommen werden kann, da er den Steuerberater nicht über den In

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Bild: © geralt / pixabay