Hamburger Arbeitslosen-Telefonhilfe berät trotz Insolvenz weiter
Das Hamburger Beratungszentrum Arbeitslosen-Telefonhilfe e.V. (ATH) hat beim Amtsgericht Hamburg einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt und Sanierungsexperte Dr. Tjark Thies von der Hamburger Kanzlei Reimer Rechtsanwälte bestellt. Der Geschäftsbetrieb des Vereins läuft uneingeschränkt weiter. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind langfristig gesichert. Zum Insolvenzantrag der Arbeitslosen-Telefonhilfe hatte ein Liquiditäts-Engpass aufgrund eines Rückzahlungsbescheides, einhergehend mit einer Änderung des Abrechnungssystems, geführt.
Die Arbeitslosen-Telefonhilfe in Hamburg berät seit mehr als 30 Jahren Menschen, die erwerbslos sind oder sich in sozialen Notlagen befinden, vertraulich und kostenlos. Zu den Schwerpunkten des parteipolitisch und konfessionell ungebundenen Vereins zählen die Beratung beim Umgang mit Behörden und Ämtern sowie die Unterstützung bei der beruflichen Orientierung, Arbeitssuche und Bewerbung. Im Rahmen des Projekts ‚MöWe‘ bietet die ATH zudem eine umfassende Lebenslagen-Beratung an. Als freier Träger wird die Arbeitslosen-Telefonhilfe von der Freien und Hansestadt Hamburg gefördert.
Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Tjark Thies von der Kanzlei Reimer Rechtsanwälte hat sich bereits einen ersten Überblick über die Lage des Vereins verschafft und damit begonnen, den Geschäftsbetrieb zu stabilisieren sowie erste Sanierungsmaßnahmen einzuleiten. Die Hamburger Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI), die die Leistungen des Vereins vergütet, hat Thies ihre Bereitschaft zur weiteren Mitwirkung zugesagt. „Dank einer überaus motivierten Belegschaft und der sehr kooperativen Behörde werden wir den Geschäftsbetrieb der Arbeitslosen-Telefonhilfe auf jeden Fall aufrechterhalten können. Langfristig sehe ich, nach Umsetzung aller Sanierungsmaßnahmen, eine gute Zukunftsperspektive für den Verein“, sagte Thies am Montag.
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