08.02.2016 - Kategorie "Insolvenzgeschehen allgemein"

Hamburger Kreis strebt bundesweit Verzahnung von Insolvenz- und Steuerrecht an

Neuer Verein sieht Reformbedarf

Neuer Verein sieht Reformbedarf


Das Insolvenzrecht hat sich in den vergangenen Jahren durch zahlreiche gesetzliche Neuerungen zu einem modernen Sanierungsrecht mit vielseitigen Sanierungsinstrumenten entwickelt. Im krassen Gegensatz dazu hat es der Gesetzgeber bislang versäumt, das Steuerrecht systematisch mit dem modernisierten Insolvenzrecht zu verknüpfen. In der Folge ist der Spielraum für die Auslegung der allgemeinen steuer- und insolvenzrechtlichen Normen sehr groß. Dies gefährdet den Erfolg außergerichtlicher Sanierungen und Sanierungen im Insolvenzverfahren, weil regelmäßig Rechtsunsicherheiten, Steuerbelastungen und Steuerhaftungen im Raum stehen.


Der Ende Januar 2016 in Hamburg gegründete „Hamburger Kreis für Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht“ hat es sich zum Ziel gesetzt, die Harmonisierung von Insolvenz- und Steuerrecht bundesweit zu fördern. Der gemeinnützige Verein versteht sich als Diskussions-Plattform für die Vertreter der verschiedenen Fachgebiete, die an Sanierungen maßgeblich beteiligt sind. Die an einer außergerichtlichen Sanierung oder an einer Sanierung im Insolvenzverfahren beteiligten Akteure sollen Gelegenheit erhalten, praxisrelevante Themen an der Schnittstelle von Insolvenz- und Steuerrecht zu diskutieren. Damit soll nicht nur das gegenseitige Verständnis der jeweiligen Positionen verbessert werden. Es sollen darüber hinaus auch wichtige Impulse für die Harmonisierung von Insolvenz- und Steuerrecht gegeben werden.


Dem Hamburger Kreis gehören 18 namhafte Persönlichkeiten aus dem gesamten Bundesgebiet und aus verschiedenen Fachrichtungen als Gründungsmitglieder an. Sie stammen aus den Bereichen Sanierungsberatung, Insolvenzverwaltung, Insolvenzrechtsprechung, Finanzverwaltung, Finanzrechtsprechung und aus der Wissenschaft. Den Vorstand bilden Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Günter Kahlert (Flick Gocke Schaumburg, Hamburg) und Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Stefan Debus (Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen, München).


Dr. Günter Kahlert: „Im Schnittfeld von Insolvenz- und Steuerrecht gibt es eine Vielzahl strittiger Themen, die in der Praxis Sanierungserfolge behindern und die Regelungen des modernen Insolvenzrechts außer Kraft setzen. Der Hamburger Kreis begreift sich als Plattform zur Förderung einer interessengerechten Verzahnung von Insolvenz- und Steuerrecht, um einen wettbewerbsfähigen Rechtsrahmen zu schaffen. Dabei geht es langfristig um nichts weniger als die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland.“


Die Verzahnung von Insolvenz- und Steuerrecht soll insbesondere dadurch erfolgen, dass sich die beteiligten Akteure regelmäßig treffen, um ihre unterschiedlichen Standpunkte zu diskutieren. Die erste Jahrestagung des Hamburger Kreis für Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht wird am 3. Juni 2016 in Hamburg stattfinden. Anmeldungen können demnächst über die Homepage (www.hamburger-kreis.org) erfolgen.


Bild: © Hamburger Kreis

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