05.02.2021 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Hans Neukirchner Druckschaltungstechnik GmbH: Eigenverwaltungsverfahren

Hans Neukirchner Druckschaltungstechnik GmbH unter dem Inolvenz-Schutzschirm

Hans Neukirchner Druckschaltungstechnik GmbH will sich durch Eigenverwaltungsverfahren sanieren - vorläufige Eigenverwaltung gem. § 270b InsO n. F. beantragt


Marius Pana, Geschäftsführender Gesellschafter der Hans Neukirchner Druckschaltungstechnik GmbHin Bischoffen, will das vor über 40 Jahren gegründete Unternehmen durch ein Eigenverwaltungsverfahren sanieren und wieder wettbewerbsfähig aufstellen. Einem entsprechenden Antrag des Unternehmens hat das Amtsgericht Wetzlar zugestimmt. „Mit der Eigenverwaltung verfolgen wir das Ziel, Hans Neukirchner Druckschaltungstechnik fortzuführen und nachhaltig zu sanieren. Deshalb läuft der Geschäftsbetrieb uneingeschränkt weiter wie bisher“, erklärt Marius Pana. Die 36 Mitarbeiter wurden bereits über die aktuelle Entwicklung informiert. Löhne und Gehälter sind in den ersten drei Monaten des Verfahrens über das Insolvenzgeld abgesichert.


Mit dem Verfahren nutzt das Unternehmen nun eine Chance, die der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen – kurz ESUG – vor acht Jahren geschaffen hat. Durch die Eigenverwaltung können sich Unternehmen in schwierigen Situationen wieder neu aufstellen. Die Unternehmensleitung bleibt in der Eigenverwaltung weiterhin im Amt und wird die Sanierung unter Aufsicht des Gerichts und eines Sachwalters selbstständig durchführen. Als Generalbevollmächtigter hatte das Amtsgericht Wetzlar Ulrich Kammerer, UKMC GmbH & Co. KG, bestellt. Heute wurde als vorläufiger Sachwalter Dr. Michael Lojowsky von der Kanzlei Schultze & Braun bestellt.


In dem Verfahren wird Hans Neukirchner Druckschaltungstechnik von der Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp und der Unternehmensberatung plenovia aus Düsseldorf begleitet, mit deren Unterstützung in den nächsten Wochen ein Sanierungskonzept erarbeitet wird. Dieses Konzept soll später in einem Insolvenzplan münden, in dem die Entschuldung und nachhaltige Fortführung des Unternehmens aufgezeigt wird. Während des Verfahrens läuft der Betrieb unvermindert weiter.


„Durch die Anpassung der Produktpalette und eine stärkere Ausrichtung auf die Alleinstellungsmerkmale des Unternehmens soll Hans Neukirchner Druckschaltungstechnik wieder wirtschaftlich sicher aufgestellt werden“, blickt Marius Pana zuversichtlich in die Zukunft. „Das Eigenverwaltungsverfahren ist ein geeignetes Instrument für Unternehmen, die frühzeitig handeln. Ziel ist es, dem Unternehmen eine Zukunftsperspektive zu ermöglichen und zugleich die Interessen der Gläubiger zu wahren“, erläutert Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Philipp Wolters (Buchalik Brömmekamp). Sanierungsexperte André Lehmann (plenovia) ergänzt: „Im Rahmen des Verfahrens wird das Unternehmen ertrags- und liquiditätsmäßig wieder gestärkt. Auf Basis des nun zu entwickelnden Sanierungskonzeptes bekommt Hans Neukirchner Druckschaltungstechnik die Möglichkeit, sich neu aufzustellen und die Chancen des Marktes zu nutzen.“

 

Juristische Berater:
Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft, Düsseldorf:
Philipp Wolters (Insolvenzrecht), Jürgen Bödiger (Arbeitsrecht), Daniel Trowski (Bankrecht)

 

Betriebswirtschaftliche Berater:
plenovia GmbH, Düsseldorf:
Florian Schercher, André Lehmann



">Über Hans Neukirchner Druckschaltungstechnik GmbH:

Hans Neukirchner Druckschaltungstechnik GmbH wurde im Jahr 1980 gegründet. Geschäftsgegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Leiterplatten vom Muster bis zur Großserie sowie die Beratung und Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Endoberflächen. Der Betriebs- und Produktionsstandort befindet sich in Bischoffen. Der aktuelle Kundenstamm umfasst circa 50 Kunden aus den Bereichen Industrie, Automotive, EMS-Bestückung und Beleuchtung. Das Unternehmen beschäftigt 36 Mitarbeiter und erwirtschaftete in 2019 einen Umsatz von ca. 3,5 Mio. Euro.

 

Über Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH:

Als Wirtschaftskanzlei mit dem Schwerpunkt Restrukturierung und Sanierung ist Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bundesweit darauf spezialisiert, in einer Krise befindliche mittelständische Unternehmen wieder auf Erfolgskurs zu bringen. Leistungen der Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft werden durch eine Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei angeboten. In interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Betriebswirten und Ingenieuren bietet Buchalik Brömmekamp ein breites Spektrum an Dienstleistungen für mittelständische Unternehmen, Fremd- und Eigenkapitalgeber sowie Insolvenzverwalter. Buchalik Brömmekamp entwickelt ganzheitliche und nachhaltige Lösungen, die rechtlich, steuerrechtlich sowie betriebs- und finanzwirtschaftlich aufeinander abgestimmt sind, und setzt diese in Restrukturierungs- und Sanierungsprojekten um. Buchalik Brömmekamp hat bisher mehr als 200 Unternehmen nach dem sog. Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung - kurz ESUG - erfolgreich beraten.

 

Über plenovia GmbH:

Als Beratungsgesellschaft für Restrukturierung und Sanierung erarbeitet plenovia ganzheitliche Lösungen für mittelständische Unternehmen in der Krise. Das Beratungsspektrum umfasst die Handlungsfelder Strategie & Innovation, Operations, Finance, Risikomanagement sowie Präventive Restrukturierung. Die Schwerpunkte der Beratung liegen in der Erstellung von Gutachten und Konzepten im Rahmen von Sanierungsverfahren, Business Reviews und Strategievalidierungen sowie in der vollumfänglichen Begleitung im Projektmanagement und bei der Umsetzung.

 

">Über UKMC GmbH & Co. KG:

UKMC ist auf die Sanierung von Unternehmen in existenzbedrohenden Situationen spezialisiert, insbesondere auch auf die Begleitung von Unternehmen in Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren. Alles in allem hat UKMC in der Zeit ihres Bestehens nahezu 300 Unternehmen vor der Insolvenz gerettet und wieder in eine operativ erfolgreiche Zukunft gelenkt. Seit diesem Jahr ist UKMC auch für StaRUG, das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen, zertifiziert und kann somit zukünftig auch außergerichtliche Sanierungen wirkungsvoll begleiten.

 


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