Harms am Wall muss nach Großbrand Insolvenzantrag stellen
Die F.H. Harms GmbH (Harms am Wall) hat Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Bremen bestellte Ralph Bünning von Schultze & Braun zum vorläufigen Insolvenzverwalter
Die F.H. Harms GmbH (Harms am Wall) hat Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Bremen bestellte Ralph Bünning von Schultze & Braun zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Er verschaffte sich unmittelbar nach seiner Bestellung einen ersten Überblick über die Lage des Unternehmens.
Am 6. Mai 2015 ist das Geschäftsgebäude, in dem das Bremer
Traditionsunternehmen ansässig war, infolge eines Großbrandes vollkommen
zerstört worden. Hierdurch wurde die Existenzgrundlage von Harms am Wall
vernichtet.
Das in diesem Jahr 150 Jahre alte Unternehmen hatte bereits vor dem Brand mit
umfangreichen Umbauarbeiten begonnen. Seit Beginn der Bauarbeiten lief ein
großer Räumungsverkauf. Gegen Ende des Jahres waren dann die Neueröffnung und
die Feierlichkeiten zum 150-jährigen Bestehen des Unternehmens geplant.
Harms am Wall beschäftigt 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zu einem
Großteil seit über 40 Jahren im Unternehmen sind. Deren Gehälter sind über das
Insolvenzgeld für drei Monate gesichert.
Der Geschäftsführer Hans Eulenbruch ist derzeit intensiv auf der Suche nach
neuen Räumlichkeiten, um das Unternehmen wieder aufzubauen. In der Zwischenzeit
fehlen naturgemäß die Einnahmen aus dem laufenden Geschäftsbetrieb, zudem wurde
bei dem Brand der gesamte Warenbestand vernichtet. Diese plötzliche
Betriebsunterbrechung führt dazu, dass keine hinreichende Liquidität für die
weiterlaufenden fixen Betriebskosten erwirtschaftet werden kann. Der
Geschäftsführer musste aus diesem Grund wegen drohender Zahlungsunfähigkeit
einen Insolvenzantrag stellen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Mitarbeiter bereits in einer
Versammlung umfassend informiert. Die Belegschaft trägt die kommenden Maßnahmen
zum Wiederaufbau des Traditionsunternehmens vollständig mit. Die Bindung der
Arbeitnehmer zum Unternehmen sowie das Vertrauen der Geschäftsführung in deren
Kompetenz und Leistungsfähigkeit sind sehr hoch.
Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?
Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.