HAUFE: Haftung für Zahlungen nach Insolvenzreife

EuGH, Urteil v. 3.12.2015, C-594/14; Nach § 64 GmbHG haftet der Geschäftsführers einer GmbH persönlich für nach Eintritt der Insolvenzreife geleistete Zahlungen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun entschieden, dass dieser Haftungstatbestand nicht auf die deutsche GmbH beschränkt ist.
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