HAUFE: Wahlrecht des Insolvenzverwalters nur bei gegenseitigen Hauptleistungspflichten

Es kommt daher darauf an, was die Vertragsparteien vereinbart haben. Ist dies nicht klar geregelt, bleibt die Unsicherheit darüber, ob ein Wahlrecht des Insolvenzverwalters tatsächlich besteht.
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