04.09.2019 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

HEFTER fängt Umsatzrückgang über Sanierung in Eigenverwaltung auf

HEFTER cleantech geht in die Insolvenz in Eigenverwaltung

Die Geschäftsführung der HEFTER Maschinenbau GmbH & Co. KG und der HEFTER cleantech GmbH hat am Donnerstag, 29. August 2019, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt.


HEFTER wird dabei von den Restrukturierungsexperten der Kanzlei Baker Tilly rund um Partner Jens Weber unterstützt, die auf Unternehmensfortführungen in der Eigenverwaltung spezialisiert sind. Zum vorläufigen Sachwalter hat das als Insolvenzgericht zuständige Amtsgericht Rosenheim Rechtsanwalt Dr. Michael Miersch aus Rosenheim bestellt. Vom Insolvenzantrag nicht betroffen sind die HEFTER Systemform GmbH und die HEFTER Hungary Kft.

 

Die Geschäftsbetriebe der HEFTER Maschinenfabrik GmbH & Co. KG und der HEFTER cleantech GmbH werden unter der Geschäftsleitung um Dipl. Ing. Egbert Hartmann und Wolfgang Ströbele ohne Einschränkungen aber unter der Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters fortgeführt. Löhne und Gehälter sind über das Insolvenzgeld gesichert. Kunden und Lieferanten werden persönlich über den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen informiert. 


Umsatzkrise durch zahlreiche Abruf-Verschiebungen

Die Unternehmen der der HEFTER Maschinenfabrik GmbH & Co. KG und der HEFTER cleantech GmbH waren in eine Umsatzkrise geraten, weil wesentliche Kunden ihre Abrufe von bestellten Maschinen zeitlich verschoben hatten. „Wir werden die Sanierung in Eigenverwaltung nutzen, um die Gesellschaft finanzwirtschaftlich neu, auch unter Einbindung eines Investors, aufzustellen“, sagt Hartmann: „Wir haben dazu bereits eine ganze Reihe erfolgsversprechender Gespräche geführt, deren Ergebnisse nun in einen strukturierten M&A Prozess überführt werden. Wir sind zuversichtlich, den Investorenprozess noch im Laufe dieses Jahres abzuschließen.“ 


Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?


Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.


Jetzt zur Paketauswahl