04.02.2014 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

hkw personalkonzepte GmbH: Insolvenzverfahren eröffnet

Gläubige der insolventen hkw-Personalkonzepte sehen sich mit Anzeige der Masseunzulänglichkeit konfrontiert

Fortführung des operativen Geschäfts und Großteil der Arbeitsplätze durch Verkauf an Investor gesichert - Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt, Masseunzulänglichkeit erklärt


Das Amtsgericht München hat mit Wirkung zum 01. Februar 2014 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der hkw personalkonzepte GmbH (hkw) eröffnet. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist Masseunzulänglichkeit angezeigt worden. Demnach bestehen zum jetzigen Verfahrensstand keine Befriedigungsaussichten für die Gläubiger.

 

Die Fortführung des operativen Geschäfts und damit der Fortbestand beinahe aller Arbeitsplätze konnten demgegenüber durch eine Veräußerung der Aktivitäten in Deutschland an einen Investor gesichert werden. Lediglich die Situation der beiden Tochtergesellschaften in den Niederlanden ist noch nicht geklärt.

 

Damit konnte der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Axel W. Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen, die vor wenigen Tagen erfolgte Ankündigung eines Verkaufs des Geschäftsbetriebs bereits sehr kurzfristig weitgehend abschließen. Der Verkaufserlös fließt in die Insolvenzmasse ein und der Insolvenzverwalter prüft weitere Möglichkeiten zur Befriedigung der Ansprüche der Gläubiger.

 



Bild: © W. Lepretre

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