01.03.2011 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Holzhändler soll nach Forderungsverzicht noch 18.000 Euro zurückzahlen

Holzhändler soll nach Forderungsverzicht noch 18.000 Euro zurückzahlen

Das Landgericht Bremen verurteilte einen Holzhändler aus Bremen rund 18.000 Euro an den Insolvenzverwalter zurückzuzahlen. Das Gericht gründet sein Urteil (Az: 4-O 666/10; Urteil vom 24.01.2011)auf Paragraf 133 der Insolvenzordnung (Zehn-Jahresfrist).


Der Fall:  Der Kunde des Holzhändlers war in Zahlungsschwierigkeiten. Daraufhin stimmte der Holzhändler im Mai 2008 in einem Vergleich zum Forderungsverzicht in Höhe von 27.000 Euro zu. V

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