Holzhändler soll nach Forderungsverzicht noch 18.000 Euro zurückzahlen
Das Landgericht Bremen verurteilte einen Holzhändler aus Bremen rund 18.000 Euro an den Insolvenzverwalter zurückzuzahlen. Das Gericht gründet sein Urteil (Az: 4-O 666/10; Urteil vom 24.01.2011)auf Paragraf 133 der Insolvenzordnung (Zehn-Jahresfrist).
Der Fall: Der Kunde des Holzhändlers war in Zahlungsschwierigkeiten. Daraufhin stimmte der Holzhändler im Mai 2008 in einem Vergleich zum Forderungsverzicht in Höhe von 27.000 Euro zu. V
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