30.06.2022 - Kategorie "Private Insolvenz"

iff-Überschuldungsreport 2022: Energiekrise verschärft Situation für Überschuldete

Insolvenzauslöser sind Arbeitslosigkeit, Krankheit und Einkommensarmut

Seit 2006 veröffentlicht das iff zusammen mit Deutschland im Plus - der Stiftung für private Überschuldungsprävention den Überschuldungsreport.


"Haushalte mit geringem Einkommen haben kaum Möglichkeiten, mithilfe von Ersparnissen die Preissteigerungen aufzufangen, wurden sie doch in vielen Fällen bereits während der Covid-19-Krise aufgezehrt. Sie können so schnell in eine finanzielle Schieflage geraten", betont Dr. Sally Peters, Geschäftsführerin des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) in Hamburg.

 

Seit 2006 veröffentlicht das iff zusammen mit Deutschland im Plus - der Stiftung für private Überschuldungsprävention den Überschuldungsreport. Hier wird die Situation der Ratsuchenden von Schuldnerberatungen analysiert. Die Veröffentlichung der letztjährigen Creditreform-Zahlen sorgte für großes Erstaunen, denn im Vergleich zum Jahr 2020 sank die Überschuldungsquote um mehr als einen Prozentpunkt auf 8,86 Prozent, das entspricht 3,08 Mio. Haushalten bzw. 6,16 Mio. Personen. Hierbei handelt es sich um den niedrigsten Wert seit Beginn der Auswertungen im Jahr 2004. Dr. Sally Peters warnt hierzu aber: "Die gesunkene Überschuldungsquote sollte nicht als Zeichen der Entwarnung interpretiert werden. 


Erfahrungsgemäß zeigen sich die Auswirkungen wirtschaftlicher Krisen auf Verbraucherinnen und Verbraucher verzögert. Zudem ist die finanzielle Lage durch die Energiepreise insbesondere für Geringverdiener weiterhin sehr angespannt."

 

Arbeitslosigkeit/reduzierte Arbeit ist auch dieses Jahr wieder der am häufigsten genannte Grund, fast jeder vierte Überschuldungsfall (23,44 Prozent) ist darauf zurückzuführen. Es folgen Krankheit (11,77 Prozent), Einkommensarmut mit (11,15 Prozent), Scheidung/Trennung (9,45 Prozent) sowie Konsumverhalten (9,02 Prozent) und gescheiterte Selbstständigkeit (8,19 Prozent).

 

Die größte Altersgruppe unter den Ratsuchenden stellen Personen zwischen 30 und 39 Jahren. Das ist nicht überraschend, denn in diese Lebensphase fällt zum Beispiel auch die Familiengründung, die mit einem erhöhten Finanzbedarf einhergeht. Der Anteil der Ratsuchenden unter 20 Jahren ist mit 1,14 Prozent im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken (2020: 1,37 Prozent), der Anteil der Altersgruppe über 70 Jahren ist mit 3,10 Prozent hingegen gestiegen (Vorjahr: 2,81 Prozent).

 

Forderungen aus Ratenkrediten und öffentlich-rechtliche Forderungen machen den größten Anteil der offenen Forderungen aus

Besonders auffällig ist dabei die Entwicklung der Anteile der Ratenkredite. Lag dieser zu Hochzeiten (2009) noch bei knapp 24 Prozent, fiel der Anteil bis zum Jahr 2021 auf 17,42 Prozent. Bei dem Anteil der öffentlich-rechtlichen Gläubiger, ist der entgegengesetzte Trend zu beobachten: Lag der Anteil der öffentlich-rechtlichen Gläubiger 2008 noch bei 10,7 Prozent, machen Forderungen dieser Gläubiger 2021 einen Anteil von knapp 15 Prozent an den gesamten Forderungen der Beratenen aus. "Das ist eine Entwicklung, die wir mit großer Sorge betrachtende, denn hier kommt dem Staat eine doppelte Rolle zu: Er ist einerseits Gläubiger, andererseits beeinflusst er durch seine rechts- und sozialpolitischen Vorgaben direkt und indirekt die Situation ver- und überschuldeter Haushalte", so Dr.Sally Peters.

 

Die mittlere Schuldenhöhe liegt bei 15.680,04 Euro

Mit 33,35 Prozent haben die meisten der Beratenen insgesamt Schulden in Höhe von weniger als 10.000 Euro. Bei weiteren 22,02 Prozent der Beratenen liegen die Schulden zwischen 10.0000 und 20.000 Euro. Nur 21,42 Prozent haben Schulden in Höhe von mehr als 40.000 Euro.

 

Überdurchschnittliche Belastung bei den Wohnkosten

Der Anteil der Wohnkosten am Einkommen liegt bei Ratsuchenden der Schuldnerberatung deutlich über dem Anteil der Wohnkosten aller Haushalte in Deutschland. Bei knapp 25 Prozent der Ratsuchenden beträgt der Anteil an den Wohnkosten 31-40 Prozent, bei ca. 22 Prozent sogar zwischen 41 und 50 Prozent. Bei über 10 Prozent der Beratenen liegt der Anteil der Wohnkosten am Haushaltseinkommen bei über 60 Prozent. Der Anteil der Ratsuchenden, deren Wohnkosten mehr als 40 Prozent des Einkommens ausmachen, liegt mit 47 Prozent weit über den bundesweiten Zahlen. Ratsuchende verfügen meistens über ein unterdurchschnittliches Einkommen. Hinzu kommt, dass Menschen mit finanziellen Problemen große Schwierigkeiten haben, eine Wohnung zu finden und somit ihre Möglichkeiten hohen oder steigenden Mieten auszuweichen, begrenzt sind.

 

Energiekrise verschärft Situation Überschuldeter

Seit Beginn der Covid-19 Pandemie sind bereits viele Haushalte mit erhöhten Energiekosten konfrontiert. Pandemiebedingt kam es in vielen Haushalten zu einem höheren Verbrauch als üblich, die derzeitig stetig steigenden Energiepreise verschärfen die Lage zusätzlich. Im Zuge des diesjährigen Überschuldungsreports wurde unter Fachkräften der Schuldnerberatung eine Erhebung zu gestiegenen Energiekosten und daraus folgenden Themen für die Schuldnerberatung durchgeführt. Die Frage nach besonders betroffenen Personengruppen bestätigt die Befunde, dass insbesondere Geringverdiener und sozialleistungsbeziehende Personen betroffen sind. Die, an der Umfrage teilnehmenden Beratungskräfte stellen fest, dass Ratenvereinbarungen bei Zahlungsschwierigkeiten eine Herausforderung sind. Selbst wenn es zu Ratenvergleichen komme, würden die Versorger häufig hohe Raten verlangen, die wiederum von den Ratsuchenden nicht zuverlässig bedient werden könnten. So kommt es schnell zu einem Teufelskreis. Sind Ratsuchende nämlich dann nicht in der Lage ihren Verpflichtungen nachzukommen, lehnen die Unternehmen Ratenzahlungen mit Hinweis auf bereits nicht eingehaltene Vereinbarungen ab. "Die Covid-19-Krise ist noch immer nicht ausgestanden, da kommt nun mit der Energiepreiskrise - befeuert durch den Ukraine Krieg - gerade auf Armutsbetroffene und Geringverdiener die nächste Katastrophe zu.", erklärt Dr. Sally Peters. Besonders aussichtsreich ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme der Betroffenen mit der Schuldnerberatung. Dies sei wiederum nicht immer der Fall.

Insbesondere weil die Schreiben der Versorger für sie unverständlich seien, und aus Scham, auf Beratungsangebote angewiesen zu sein, würden viele Betroffene viel zu spät die Beratungsstellen aufsuchen.

 

Niedrigschwellige Hilfe und Prävention für vulnerable Zielgruppen

Um die Scham vor der Schuldnerberatung zu nehmen, bietet die Stiftung Deutschland im Plus für Betroffene ein niedrigschwelliges Angebot an:

eine kostenlose und anonyme telefonische Erstberatung für Menschen in finanzieller Not. Die Telefonnummer für die Beratungshotline lautet 0800/5035851 und ist Montag bis Freitag 10 - 13 Uhr und Dienstag und Donnerstag 15 - 18 Uhr erreichbar. Zudem ist das Angebot online verfügbar.


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