31.10.2016 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Insolvenz des Spaß- und Freizeitbades Bergische Sonne

Ehemalige Geschäftsführerin der Betreibergesellschaft muss unberechtigt erhaltene Zahlungen in Höhe von rund 400.000 Euro erstatten

Insolvenzverwalter Stephan Ries erstreitet hohe Rückzahlung für Gläubiger des Spaß- und Freizeitbades Bergische Sonne


Die Gläubiger des insolventen Spaß- und Freizeitbades Bergische Sonne in Wuppertal können auf einen signifikanten Zufluss zur Insolvenzmasse hoffen. Der Insolvenzverwalter der ehemaligen Betreibergesellschaft Waterworld Bergische Sonne GmbH, Stephan Ries von Schultze & Braun, setzte sich in einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf mit einer Klage gegen die frühere Geschäftsführerin Suzanne Melas durch. Sie soll nun mehr als 400.000 Euro an die Insolvenzmasse zurückzahlen, die von der Waterworld Bergische Sonne GmbH in den Jahren 2005 bis 2009 ohne ausreichende Belege an eine zypriotische Gesellschaft überwiesen worden waren. Melas war auch Gesellschafterin dieser zypriotischen Gesellschaft.

„Wir konnten in mühevoller Kleinarbeit einen Großteil dieser Geschäftsvorfälle aufklären und den Weg des unzulässig entnommenen Geldes bis nach Zypern und in die Hände von Frau Melas verfolgen“, berichtet Ries. „Es gibt keine ausreichenden Belege dafür, dass die abgerechneten Leistungen tatsächlich erbracht wurden und dass die dafür verlangten Preise dem damals Marktüblichen entsprochen haben. Teilweise gab es nicht einmal eine Rechnung. Weil die Betreibergesellschaft aber von Beginn an buchmäßig überschuldet war, hätten diese Zahlungen nicht geleistet werden dürfen. Das hat nun auch das Oberlandesgericht Düsseldorf so gesehen.“


Ries hatte bereits 2013 gegen Melas Klage erhoben und im vergangenen Jahr in erster Instanz vor dem Landgericht Wuppertal gewonnen. Daraufhin hatte Melas Berufung eingelegt und auch die internationale Zuständigkeit des OLG Düsseldorf bestritten. Ihrer Meinung nach hätte Ries in Zypern, dem Sitz der Gesellschaft und Wohnort von Melas, klagen müssen. „Auch das hat das OLG zurückgewiesen und eine Revision nicht zugelassen“, sagt Ries.


Ries kündigte an, alles zu tun, damit die geforderte Summe nun schnellstmöglich in die Insolvenzmasse fließt. „Dieses Geld steht den Gläubigern zu und erhöht deren Quote. Sie sind schließlich die Geschädigten des Geschäftsgebarens von Frau Melas.“ Leicht dürfte das aber nicht werden: „Bisher ist Frau Melas zu allen Gerichtsterminen zwar persönlich angereist. Gleichzeitig hat sie sich aber jeweils als vollkommen verarmt ausgegeben und behauptet, die Summe, um die es hier ging, nicht zahlen zu können. Ich bin gespannt, ob wir nun auf Zypern zwangsvollstrecken müssen.“


Hintergrund:
Das Spaß- und Freizeitbad Bergische Sonne hatte am 23. Dezember 2009 Insolvenzantrag gestellt. Bereits zuvor waren Beschwerden von Besuchern wegen einer mangelhaften Wartung des Bades und fehlenden Investitionen sowie Gerüchte über wirtschaftliche Schwierigkeiten öffentlich geworden. Das Amtsgericht Wuppertal bestellte Stephan Ries zunächst zum vorläufigen Insolvenzverwalter und am 1. Februar 2010 mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens zum Insolvenzverwalter. Ries führte den Geschäftsbetrieb unter schwierigen Bedingungen fort und veräußerte das Bad schließlich zum 1. April 2010 an einen Investor. Die ursprünglichen Besucherzahlen konnten jedoch nicht mehr erreicht werden, das Bad ist seit 2012 geschlossen.


Bild: © van Hujer

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