Insolvenz mybet Holding SE i. I.
Insolvenz mybet Holding SE i. I.: Zahlung an die Anleihegläubiger der 6,25 % Wandelschuldverschreibung 2015/2020, ISIN: DE000A1X3GJ8, WKN: A1X3GJ
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der mybet Holding SE (Amtsgericht Charlottenburg, Az. 36m IN 4011/18) wurde die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zur gemeinsamen Vertreterin der 6,25 % Wandelschuldverschreibung 2015/2020, ISIN: DE000A1X3GJ8, WKN: A1X3GJ, bestellt.
Die gemeinsame Vertreterin konnte nach längeren Verhandlungen mit der Insolvenzverwaltung, Herrn Rechtsanwalt Sascha Feies (GÖRG) sowie der Treuhänderin erreichen, dass das zugunsten der Schuldverschreibungsgläubiger der 6,25 % Wandelschuldverschreibung 2015/2020, ISIN: DE000A1X3GJ8, WKN: A1X3GJ, verpfändete Guthaben nach Abzug der Kosten der gemeinsamen Vertretung an die Inhaber der vorgenannten Teilschuldverschreibungen ausgezahlt wird.
Auf die ausstehenden Teilschuldverschreibungen der 6,25 % Wandelschuldverschreibung 2015/2020, ISIN: DE000A1X3GJ8, WKN: A1X3GJ, werden rund 86 % des Nominalwertes gezahlt; dies entspricht einem Zahlbetrag in Höhe von 86,09 EUR je Teilschuldverschreibung.
Die Treuhänderin, die ODDO BHF Aktiengesellschaft, wird u. a. die Zahlung an die Zahl- und Verwahrstelle kurzfristig vornehmen, welche die weiteren Zahlungen an die Depots der einzelnen Anleihegläubiger veranlassen wird.
Derzeit kann weder eine abschließende Einschätzung über
die insgesamt zu erwartende Insolvenzquote noch über den voraussichtlichen
Abschluss des Insolvenzverfahrens abgegeben werden.
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