26.02.2021 - Kategorie "Insolvenzgeschehen allgemein"

Insolvenz-Paradoxon: Trotz Krise weniger Großinsolvenzen seit vergangenem Sommer

weniger Großinsolvenzen im zweiten Lockdown

73 Prozent der Unternehmen wurden nach Insolvenz fortgeführt


Die Antragszahlen bei den Großinsolvenzen sind zum Jahresabschluss 2020 noch einmal leicht gestiegen. Im vierten Quartal stellten 36 Firmen (ab 20 Mio. Euro Umsatz) einen Insolvenzantrag. Das entspricht zwar einem Plus von 12,5 Prozent gegenüber dem Vorquartal mit 32 Insolvenzen, aber einem Minus von drei Prozent zum Vorjahreszeitraum (37), so der Insolvenzreport „5 nach 12“ der Unternehmensberatung Falkensteg.


Damit hat der zweite Lockdown im November eine deutlich geringere Auswirkung als sein Vorgänger. Damals, im zweiten Quartal 2020, explodierten die Insolvenzen auf 61. Neben Galeria Karstadt Kaufhof, Wirecard und Veritas fanden sich weitere 17 Unternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro in der Statistik wieder. Das entsprach in den vergangenen Jahren fast dem gesamten Jahreswert. Im vierten Quartal reduzierten sich die Insolvenzen in dieser Umsatzklasse wieder auf fünf, darunter der Kranbauer Tadano Faun, der Retailer Tally Weijl und der Hersteller von Befestigungsmitteln Joh. Friedrich Behrens. Es dominierte wieder die Umsatzklasse bis 50 Mio. Euro. Mit 25 Anträgen beträgt ihr Anteil rund 70 Prozent.


Hohe Fortführungsquote im Antragsjahr

Für rund die Hälfte der Verfahren aus 2020 konnte bereits im Antragsjahr eine Lösung gefunden werden. 18 Unternehmen wurden über einen Insolvenzplan und 45 durch eine übertragende Sanierung gerettet. Letzteres ist umso erstaunlicher, da ab März der Distressed-Markt fast vollkommen zum Erliegen kam. Bei 23 Unternehmen blieb nur die Liquidation. Damit liegt die Fortführungsquote der beendeten Insolvenzverfahren bei 73,3 Prozent. Aus den beiden Jahren 2018 und 2019 sind insgesamt noch 15 Verfahren offen. Das entspricht dem Fortgang aus den Vorjahren. 


Über 101 Milliarden Euro an Hilfsmaßnahmen

Grundsätzlich fallen die Zahlen bei den Großinsolvenzen seit dem Peak im Juni. So liegt der Jahresdurchschnitt bei 23 Anträgen pro Monat. Keiner der drei Monate im vierten Quartal hat diesen Durchschnitt erreicht. „Die Antragszahlen gehen bei kleinen, wie nun auch bei großen Unternehmen zurück, obwohl wir die schwerste Wirtschaftskrise seit Jahrzehnten erleben. Das ist ein Insolvenz-Paradoxon“, erklärt Falkensteg-Partner und Studienautor Johannes von Neumann-Cosel.


Hintergrund für den rückläufigen Trend dürften die staatlichen Hilfsmaßnahmen und das Kurzarbeitergeld sein. Die Unternehmen stellten zwischen März und Dezember 2020 Anträge für Kredite, Bürgschaften, Kurzarbeitergeld sowie Zuschüsse in einer Höhe von rund 118 Milliarden Euro. Davon wurden laut dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und der Agentur für Arbeit bis Ende Januar 2021 über 101 Mrd. Euro ausgezahlt.


Liquidität für die Zukunft fehlt

„Neben den Unterstützungsmaßnahmen setzen viele Unternehmen auf die Strategie Abwarten. In der langen wirtschaftlichen Boomphase vor der Pandemie konnten sie Reserven aufbauen, von denen sie nun die Verluste finanzieren. Viele Unternehmen scheinen deshalb auf das Ende des Lockdowns zu warten, bevor sie eine Entscheidung über einen Antrag treffen. Jedoch sollten die Finanzverantwortlichen die Liquidität für den Wiederanlauf im Blick halten“, weiß von Neumann-Cosel. Denn nicht nur in der Krisenzeit, sondern auch mit einem Zeitverzug gehen die Unternehmensinsolvenzen steil nach oben. So stiegen die Pleiten in der Ölpreiskrise 1973 ein Jahr danach um 50 Prozent und bei der Dotcom-Blase um die Jahrtausendwende kletterten die Zahlen 2002 um 16 Prozent. „Unternehmen müssen jetzt Liquidität aufbauen, um ihre Zukunft zu finanzieren. Gerade im Einzelhandel, automobilnahen Bereich oder in der Freizeitindustrie ist das eine Herkulesaufgabe. So sitzen viele Händler auf unverkäuflicher Saisonware und damit fehlt ihnen der Umsatz, um neue Ware zu ordern. Bundeskredite helfen in dieser Situation nicht weiter. Es muss ein liquiditäts-orientiertes Aufbauprogramm geschaffen werden“, fordert von Neumann-Cosel.


Ein Beispiel für solche Liquiditätsmaßnahmen könnten die steuerlichen Erleichterungen sein, die der Gesetzgeber auf den Weg bringt. Bisher konnten Verluste mit Gewinnen aus dem Vorjahr nur bis zu einer Millionen Euro verrechnet werden. Die Grenze hierfür soll auf zehn Millionen Euro heraufgesetzt werden. Viele Unternehmen dürften damit ihre Steuerzahlung für 2019 komplett zurückerstattet bekommen. Weiterhin können die steuerlichen Vorauszahlungen nach unten angepasst werden. „Das ist eine echte Förderung, die schnell und pragmatisch umzusetzen ist, denn beides spült dringend benötigte Liquidität in die Kassen der Firmen“, so der Sanierungsexperte.




Über den Insolvenzreport „5 nach 12“

Die Restrukturierungsberatung Falkensteg recherchiert für den Insolvenzreport alle drei Monate das Insolvenzgeschehen. Dazu werden Informationen des Insolvenz-Portals, der Creditreform, des Statistischen Bundesamtes sowie von Insolvenzverwaltern ausgewertet und mit eigenen Analysen ergänzt. Während andere Statistiken die eröffneten Insolvenzzahlen auswerten, konzentriert sich der Insolvenzreport bereits auf die angemeldeten Insolvenzen. Durchschnittlich liegt zwischen der Anmeldung und der Eröffnung ein Zeitraum von zwei bis drei Monaten. Damit dient der Insolvenzreport als Frühindikator bei den Großinsolvenzen.


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