30.04.2010 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Insolvenz schützt nicht vor Erbschaftssteuer

Insolvenz schützt nicht vor Erbschaftssteuer

Erben kann teuer sein- wer einen Betrieb erbt muss ihn fünf bzw. sieben Jahre behalten oder die Erbschaftssteuer nachzahlen. Dies gilt nach einer aktuellen Entscheidung (Az. II R 25/08) des Bundesfinanzhofs (BFH) auch im Fall der Insolvenz des Betriebs.


Dies gilt nach einer aktuellen Entscheidung (Az. II R 25/08) des Bundesfinanzhofs (BFH) auch im Fall der Insolvenz des Betriebs. Der aktuelle Fall: Die zwei Kläger hatten 1996 Anteile an einer G

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Bild: © D.Guglielmo