Insolvenzen auf historischem Tief
Sorge über mögliche Gesetzesänderung zu Lasten der Verbraucher
Die heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Insolvenzzahlen für das Jahr 2014 bestätigen mit einem Rückgang von 7,3 % den nachhaltigen Trend stark sinkender Insolvenzzahlen. Nach Einschätzung des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter, VID, wird diese Entwicklung im Bereich Unternehmensinsolvenzen bei gleichbleibenden konjunkturellen Rahmenbedingungen auf absehbarer Zeit anhalten. Das EZB-Programm zum Ankauf von Staatsanleihen und die damit verbundene Politik des billigen Geldes verstärkt diesen Trend zusätzlich. Die gute Konjunktur führt auch zu deutlich günstigeren Arbeitslosenzahlen, was sich auch im Rückgang der Verbraucherinsolvenzen um 5,4 % wiederspiegelt.
Sorge bereiten allerdings die Bestrebungen einflussreicher
Interessenvertreter von Banken und der Industrie, das Insolvenzrecht in seiner
sanierungsorientierten und interessensausgleichenden Funktion zu schwächen. Die
ohnehin bereits durch bestehende Regelungen besonders geschützten
Gläubigergruppen verlangen vom Gesetzgeber die Entschärfung des sogenannten
Anfechtungsrechts. „Ein seit Jahrzehnten bewährtes System des
Interessensausgleichs unter allen Gläubigern soll zu Lasten der
Kleinstgläubiger und Verbraucher ausgehebelt werden. Es muss verstanden werden,
dass das Anfechtungsrecht ein vitaler Baustein des Verbraucherschutz in der
Krise ist. Gerade Insolvenzverfahren wie Prokon oder Teldafax mit mehr als
750.000 betroffenen Verbrauchern haben dies nachdrücklich unter Beweis
gestellt.“, so Dr. Christoph Niering, Vorsitzender des Berufsverbandes der
Insolvenzverwalter, VID.
Im Insolvenzverfahren Teldafax hat der Insolvenzverwalter
erfolgreich Zahlungen bei Großgläubigern anfechten können, die jetzt auch den
750.000 Verbrauchern zu gute kommen, die ansonsten mit ihren Anzahlungen leer
ausgegangen wären.
Das Insolvenzrecht wurde in der vergangenen Finanzkrise geschärft und konnte seine sanierende und damit arbeitsplatzerhaltende Funktion eindrucksvoll unter Beweis stellen. Das Insolvenzrecht und damit auch der Insolvenzverwalter dient dem Interesse aller Gläubiger und nicht nur einiger weniger Großgläubiger. Eine gerechte Verteilung der Insolvenzmasse ist eine der zentralen Funktionen des Insolvenzverfahrens und darf nicht zu Gunsten einzelner Interessensgruppen in Frage gestellt werden.
Über den VID:
Der „Verband lnsolvenzverwalter Deutschlands“ ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter. Der Verband vertritt mit mehr als 470 Mitglieder die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder haben sich über ihre Satzung auf „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001 verpflichtet. Der Verband setzt damit Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung. Die geprüfte Qualität der Insolvenzverwaltung von Mitgliedern des VID wird durch das Gütesiegel VID-CERT dokumentiert, das nach externer Prüfung verliehen wird.
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