13.11.2020 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Insolvenzen weiterhin deutlich unter Vorjahresniveau

Annähernde Halbierung der eröffneten Regelinsolvenzen erwartet

Trotz zurückgehender Insolvenzzahlen ist der Gesetzgeber jetzt gefordert, gesetzliche Grundlagen für einen pandemiebedingt notwendigen Neustart von Unternehmern und Unternehmen zu schaffen.


Annähernde Halbierung der eröffneten Regelinsolvenzen erwartet

Das Statistische Bundesamt* hat am heutigen Tag mitgeteilt, dass die Zahl der Insolvenzen weiterhin deutlich unter dem Vorjahresniveau liegt. Für den Monat Oktober 2020 werden nur 631 eröffnete Regelinsolvenzverfahren prognostiziert und damit insgesamt 45,8 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. Auch die Wiedereinsetzung der Antragspflicht wegen Zahlungsunfähigkeit ab dem 1.10.2020 hat ihr Ziel einer vorsichtigen Rückkehr zur Normalität verfehlt. „Die Verfahrenseingänge liegen derzeit immer noch weit unter dem Vorjahresniveau. Damit bewegen sich die Insolvenzzahlen trotz der gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise auf einem 20-Jahrestief. Ausschlaggebend hierfür sind die staatlichen Eingriffe in das Insolvenzgeschehen. Die temporäre Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, staatliche Hilfsmaßnahmen und das Kurzarbeitergeld zeigen eine deutliche Wirkung“, so der Vorsitzende des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID), Dr. Christoph Niering. Der Berufsverband erwartet auch für das kommende Jahr allenfalls einen deutlichen Anstieg der Insolvenzzahlen, nicht jedoch eine Insolvenzwelle.

 

Insolvenzverwalter fordern vereinfachte Verfahren

Dennoch sind die Bundesregierung und vor allem der Gesetzgeber jetzt gefordert, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sanierung und Insolvenz zu überprüfen und für Selbständige und KMU Grundlagen für einen pandemiebedingten Neustart zu schaffen. Trotz der staatlichen Hilfsmaßnahmen werden Unternehmen und auch ganze Branchen dauerhaft mit den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie zu kämpfen haben. Langfristige Veränderungsprozesse, etwa im stationären Einzelhandel oder in der Reisebranche, werden durch die Coronakrise beschleunigt.

 

„Weder für Selbständige noch für KMU enthalten die geplanten Änderungen des Sanierungs- und Insolvenzrechts situationsangepasste Lösungsmöglichkeiten. Für Selbständige muss es zukünftig möglich sein, auch nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, ihre Tätigkeit auf einer rechtlich gesicherten Basis fortzuführen. Auf der Ebene der KMU ist ein COVID-Schutzschirmverfahren sinnvoll, das den Unternehmen temporär einen vereinfachten Zugang zum Eigenverwaltungsverfahren ermöglicht“, so Niering weiter.

 

Neue Ausrichtung für bewährte Instrumentarien

Auf dem Deutschen Insolvenzverwalterkongress 2020 hat der Berufsverband der Insolvenzverwalter die Notwendigkeit eines Neustartverfahrens für Selbständige und eines COVID-Schutzschirmverfahrens der Fachöffentlichkeit vorgestellt. Gerade Unternehmern, die unvorhersehbar in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, müssen trotz der sich möglicherweise abzeichnenden Überwindung der Pandemie besonders bei einer Neuausrichtung ihres Geschäftsbetriebes unterstützt werden. Die Folgen der Pandemie sind gerade bei kleineren und mittleren Unternehmen absehbar gravierend, wenn es ihnen nicht gelingt ihre Geschäftsmodelle der neuen Situation schnell anzupassen.

 

„Es bedarf einfacher und bewährter Instrumentarien, um Antworten auf die drängendsten Fragen zu geben. Das Schutzschirmverfahren ist ein mittlerweile seit fast zehn Jahren erprobtes Eigenverwaltungsverfahren. Hier könnte ein partnerschaftliches Miteinander zwischen Sachwalter und dem sich selbst verwaltenden Unternehmer eine gute Basis für eine Neuausrichtung bieten“, erklärt Niering. Anders als bei anderen Lösungsvorschlägen bedarf es bei dem COVID-Schutzschirmverfahren nicht neuer Rechtsinstrumentarien wie etwa Moratorien, Stundungen oder gerichtlich zu bestätigender Vergleiche.

 

Die aktuellen Gesetzgebungsverfahren sowohl im Bereich der Selbständigen als auch aller übrigen Unternehmen befinden sich derzeit schon in der Beratungsphase des Bundestages und sollen ggf. schon zum 01.01.2021 in Kraft treten. Es ist deshalb erforderlich, dass diese Gesetzesvorhaben um Lösungsvorschläge für Soloselbständige, Freiberufler, Selbständige und Unternehmen ergänzt werden, die schnell umsetzbar sind und ein hohes Maß an Rechtssicherheit aufweisen.

 

 

 

 

Über den VID:

Der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter. Mit mehr als 470 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter.

 


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