12.10.2010 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Insolvenzgeld sichert ausgelegte Firmenwagen-Reparaturkosten

Insolvenzgeld sichert ausgelegte Firmenwagen-Reparaturkosten

Das Bundessozialgericht entschied zugunsten eines Betriebsleiters, der Reparaturkosten für den Firmenwagen ausgelegt hatte. Diese seien im Rahmen der Insolvenzgeldzahlungen vom Arbeitsamt zu erstatten.


Der Betriebsleiter eines Unternehmens streckte die Reparaturkosten seines Firmenwagens vor. Derweil ging das Unternehmen in die Insolvenz. Die Arbeitsagentur weigerte sich dem Betriebsleiter die

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