Insolvenzgeldumlage sinkt
Zum 1. Januar 2018 wird die Insolvenzgeldumlage erneut gesenkt: sie beträgt nun 0,06% des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts.
Sicherung von Entgeltansprüchen Die Insolvenzgeldumlage sichert die Ansprüche der Arbeitnehmer im Falle der Insolvenz ihres Arbeitgebers. Sie muss von den Arbeitgebern für jeden beschäftigten Arbei
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