24.11.2017 - Kategorie "Insolvenzgeschehen allgemein"

Insolvenzgeldumlage sinkt

Weniger Insolvenzen - Insovlenzgeldumlage für Arbeitgeber sinkt.

Zum 1. Januar 2018 wird die Insolvenzgeldumlage erneut gesenkt: sie beträgt nun 0,06% des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts.


Sicherung von Entgeltansprüchen Die Insolvenzgeldumlage sichert die Ansprüche der Arbeitnehmer im Falle der Insolvenz ihres Arbeitgebers. Sie muss von den Arbeitgebern für jeden beschäftigten Arbei

Weiterlesen mit unverbindlicher Registrierung

Wenn Sie diesen und alle übrigen unserer Beiträge voll lesen möchten, registrieren Sie sich jetzt für die 3-tägige Testphase, unverbindlich, kostenfrei und ohne anschließendes Abonnement.