04.09.2019 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Insolvenzplan im Sanierungsverfahren angenommen

Die Sanierung der insolventen Verbraucherzentrale Bremen e.V. ist auf einem guten Weg

Die Verbraucherzentrale Bremen e.V. hat bei der Sanierung in Eigenverwaltung den entscheidenden Schritt zur Beendigung des Insolvenzverfahrens vollzogen:


Am 28.08.2019 haben die Gläubiger dem von der Verbraucherzentrale vorgelegten Insolvenzplan einstimmig zugestimmt. Damit sind die Weichen für einen Neustart gestellt.

Das von dem Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen e.V. mit den Sanierungsexperten Olaf Schubert und Dr. Christian Matiebel entwickelte Restrukturierungskonzept wurde konsequent in der gebotenen Kürze (fünf Monate) umgesetzt und mit dem Insolvenzplanverfahren abgeschlossen.


Sachwalter Dr. Sponagel sagte: „Es freut mich, dass die Sanierungsmaßnahmen so große Zustimmung gefunden haben und der Insolvenzplan angenommen wurde. Damit konnte die bestmögliche Lösung für alle Beteiligten erzielt werden.“


Dr. Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen, ergänzt: „Wir freuen uns über die breite Zustimmung der Gläubiger. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen die Maßnahmen mit und sind hochmotiviert. Durch diese Unterstützung gelang uns die nachhaltige Sanierung. Ich freue mich, dass der Verbraucherzentrale Bremen nun ein Neuanfang ermöglicht wurde.“


Die Verbraucherzentrale Bremen e.V. hatte im Februar eine Sanierung in Eigenverwaltung beantragt. Auslöser war eine fehlerhafte Bezugnahme in den Arbeitsverträgen auf den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Dies hatte zur Folge, dass die Mitarbeiter des gemeinnützigen Vereins in den vergangenen 15 Jahren Ansprüche auf zwei statt auf eine betriebliche Altersversorgung erworben haben.


Mit der Umsetzung des Sanierungskonzeptes wurden die Arbeitsverträge angepasst, die drohenden Verbindlichkeiten mit dem Schuldenschnitt bereinigt und die Verbraucherzentrale vollständig reorganisiert.



Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?


Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.


Jetzt zur Paketauswahl