Insolvenzplan sichert Zukunft der Bagel Bakery
Gericht und Gläubiger stimmen Insolvenzplan zu - Geschäftsbetrieb während der Eigenverwaltung uneingeschränkt fortgeführt
Die
Gläubiger im Verfahren der Bagel Bakery Gesellschaft mit beschränkter Haftung
haben dem vom Unternehmen vorgeschlagenen Insolvenzplan ohne Gegenstimme
zugestimmt. Das Amtsgericht Halle (Saale) hat den vorgelegten Plan ebenfalls
bestätigt. Das Verfahren in Eigenverwaltung kann somit in den kommenden Wochen
aufgehoben werden.
Der Hersteller von amerikanischen Backwaren befindet sich seit vergangenem Jahr
in einem Verfahren in Eigenverwaltung. Der Geschäftsbetrieb wird seit
Antragstellung uneingeschränkt fortgeführt. Sachwalter Dr. Stephan Thiemann von
der PLUTA Rechtsanwalts GmbH überwacht das Verfahren im Sinne der Gläubiger.
Die Sanierung wird von der Rechts- und Unternehmensberatung Buchalik Brömmekamp
aus Berlin beratend begleitet.
Ziel des Verfahrens ist die Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen unter
anderem im Bereich der Produktion der Backwaren. „Alle Beteiligten
unterstützten den Sanierungsprozess. Kunden und Lieferanten hielten dem
Unternehmen die Treue. Auch die Mitarbeiter zogen mit uns an einem Strang. Das
ist nicht selbstverständlich“, so PLUTA-Anwalt Dr. Thiemann. Rechtsanwalt Dr.
Hubertus Bartelheimer, zuständiger Partner bei der Buchalik Brömmekamp
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, ergänzt hierzu, dass die identifizierten
Maßnahmen auch weiterhin konsequent bei der Bagel Bakery umgesetzt werden.
In den vergangenen Wochen verhandelten die Sanierungsexperten mit allen
Gläubigern. Mit der Einigung zum Insolvenzplan bleibt der Betrieb als
Rechtsträger erhalten. Sachwalter Dr. Thiemann sagt: „Wir freuen uns über die
einstimmige Zustimmung der Gläubiger zum Insolvenzplan, sowie die Bestätigung
durch das Gericht. Damit kann die Bagel Bakery positiv in die Zukunft blicken.“
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