13.03.2014 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Insolvenzrecht: EU-Kommission will zweite Chance für Unternehmen

EU will Sanierung in der Insolvenz

Die EU-Kommission hat eine Reihe von Grundsätzen für die nationalen Insolvenzverfahren vorgestellt, mit denen der Schwerpunkt von der Abwicklung auf die frühzeitige Umstrukturierung von finanziell angeschlagenen, aber potentiell rentablen Unternehmen verlegt werden soll.


Angesichts von EU-weit rund 200 000 Insolvenzen und 1,7 Millionen verlorenen Arbeitsplätzen jährlich will die Kommission den Unternehmen die Möglichkeit bieten, ihr Geschäft umzustrukturieren und einer Schließung zu entgehen. Eine Reform der einzelstaatlichen Insolvenzverfahren könnte sich für alle Seiten bezahlt machen: grundsätzlich rentable Unternehmen könnten am Markt verbleiben, Arbeitsplätze erhalten werden und Gläubiger einen höheren Anteil ihrer Investitionen zurückerhalten als im Falle eines Konkurses. Nach einem Konkurs sollten redliche Unternehmer ferner rasch eine zweite Chance erhalten, da die Erfahrungen zeigen, dass sie im zweiten Anlauf in der Regel wirtschaftlich erfolgreicher sind. Der heutigen Empfehlung gingen eine öffentliche Konsultation über ein europäisches Insolvenzkonzept (IP/13/655) und ein Vorschlag zur Änderung der aktuellen EU-Gesetzgebung über grenzübergreifende Insolvenzen voraus, dem das Europäische Parlament vor kurzem zugestimmt hat (MEMO/14/88).


„Von den Unternehmen hängt ein Großteil unseres Wohlstands und unserer Arbeitsplätze ab. Ein Unternehmen zu gründen und es erfolgreich zu führen ist ein hartes Stück Arbeit, vor allem unter den derzeitigen wirtschaftlichen Bedingungen", so Kommissionsvizepräsidentin und EU-Justizkommissarin Viviane Reding. „Immer mehr Unternehmen geraten in Europa in finanzielle Schwierigkeiten. Deshalb müssen wir überdenken, wie wir mit Insolvenzfällen umgehen wollen. Henry Fords erstes Automobilunternehmen ging nach nur 18 Monaten pleite, aber Ford gab nicht auf und gründete schließlich eines der erfolgreichsten Automobilunternehmen der Welt. Wir sollten Innovationen nicht im Wege stehen. Wenn ein redlicher Unternehmer scheitert, sollte er eine zweite Chance erhalten. Unsere Insolvenzregeln sollen es erlauben, wieder bei null anfangen zu können.“


„Wir wollen Konkurse von ihrem Stigma befreien und deshalb schärfer zwischen redlichen und unredlichen Unternehmern unterscheiden“, so Vizepräsident Antonio Tajani, in der EU-Kommission für Unternehmen und Industrie zuständig. „Damit wollen wir der Diskriminierung von Unternehmern, deren Konkurs nicht auf betrügerisches oder fahrlässiges Verhalten zurückgeht, ein Ende setzen, damit sie von den auf dem Markt vorhandenen Fördermöglichkeiten für Neugründungen profitieren können“.


Mit der heute angenommenen Kommissionsempfehlung soll ein kohärenter einheitlicher Rahmen für das einzelstaatliche Insolvenzrecht ermöglicht werden. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert:


  • die frühzeitige, rasche und kostengünstige Umstrukturierung finanziell angeschlagener Unternehmen vor Einleitung eines förmlichen Insolvenzverfahrens zu erleichtern, um eine Abwicklung zu vermeiden,

  • Schuldnern die Umstrukturierung ihres Unternehmens ohne obligatorische Eröffnung eines förmlichen Verfahrens vor Gericht zu erlauben,

  • finanziell angeschlagenen Unternehmen die Möglichkeit eines Antrags auf befristeten Gläubigerschutz von bis zu vier Monaten (maximal verlängerbar auf zwölf Monate) einzuräumen, um einen Umstrukturierungsplan anzunehmen,

  • die Annahme eines Umstrukturierungsplans zu erleichtern und dabei die Interessen sowohl der Schuldner als auch der Gläubiger zu berücksichtigen, um die Chancen zur Rettung lebensfähiger Unternehmen zu verbessern,

  • die negativen Konsequenzen eines Konkurses für die künftigen Aussichten, ein neues Unternehmen zu gründen, zu verringern, u.a. durch eine Entschuldung binnen eines Zeitraums von maximal drei Jahren.

Nächste Schritte: In der Empfehlung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, binnen eines Jahres angemessene Maßnahmen zu treffen. 18 Monate nach Annahme der Empfehlung wird die Kommission anhand der Jahresberichte der Mitgliedstaaten den Stand der Dinge prüfen und entscheiden, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, um den horizontalen Insolvenzrahmen zu stärken.



Hintergrund

Insolvenzen gehören zum Leben einer modernen, dynamischen Wirtschaft. Rund die Hälfte aller Unternehmen muss vor Ablauf von fünf Jahren aufgeben. Im Schnitt gehen in der EU jährlich etwa 200 000 Unternehmen in Konkurs. Mit anderen Worten: von einer Insolvenz sind täglich rund 600 Firmen in der EU betroffen. Ein Viertel dieser Konkurse haben eine länderübergreifende Dimension. Ihre Zahl nimmt zu: seit Ausbruch der Krise hat sich die Zahl der Insolvenzen verdoppelt, und dieser Trend dürfte sich auch 2014 fortsetzen.


Zudem spricht Einiges dafür, dass gescheiterte Unternehmer durchaus aus ihren Fehlern lernen und im Allgemeinen im zweiten Anlauf mehr Erfolg haben. Bis zu 18 % aller erfolgreichen Unternehmer sind mit ihrem ersten Unternehmen gescheitert.


Deshalb bedarf es moderner Gesetze und effizienter Verfahren, um Unternehmen mit genügend wirtschaftlicher Substanz bei der Bewältigung ihrer finanziellen Schwierigkeiten zu helfen und den Unternehmern eine „zweite Chance“ zu geben. In vielen EU-Ländern zwingt das aktuelle Insolvenzrecht finanziell angeschlagene, aber prinzipiell rentable Unternehmen in die Abwicklung, anstatt eine Umstrukturierung zu ermöglichen. Es erschwert zudem mit langen Entschuldungsfristen redlichen Unternehmern den Neubeginn nach einer Insolvenz.


Die Erfahrungen zeigen, dass die Überlebenschancen von Unternehmen in Schwierigkeiten umso größer sind, je früher sie eine Umstrukturierung in die Wege leiten können. Eine frühzeitige Umstrukturierung (vor Eröffnung eines förmlichen Insolvenzverfahrens) ist aber in mehreren Ländern (beispielsweise Bulgarien, Ungarn, Tschechische Republik, Litauen, Slowakei, Dänemark) nicht möglich und in anderen Ländern unter Umständen mit langwierigen und kostenträchtigen Verfahren verbunden, die den Unternehmen wenig Anreize bieten, um ihr Überleben zu kämpfen. In einigen Ländern schließlich können viele Jahre vergehen, bis redliche Unternehmer, die in Konkurs gingen, von ihren Altschulden entbunden werden und eine andere Geschäftsidee ausprobieren können (Österreich, Belgien, Estland, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Kroatien, Polen, Portugal, Rumänien). Im Falle „redlicher“ Insolvenzen würde eine kürzere Frist bis zur Schuldenbefreiung dafür sorgen, dass ein Unternehmer nicht lebenslang für seinen Bankrott büßen muss.

Die Unterschiede im Insolvenzrecht der Mitgliedstaaten wirken sich auch auf die Wiedereinziehungsquote grenzübergreifender Forderungen, auf grenzüberschreitende Investitionsentscheidungen und auf die Umstrukturierung von Unternehmensgruppen aus. Ein kohärenterer Ansatz auf EU-Ebene würde nicht nur die finanziellen Erlöse der Gläubiger und die grenzüberschreitende Investitionstätigkeit verbessern, sondern auch Unternehmertum, Beschäftigung und Innovation stärken.


Der bestehende EU-Insolvenzrahmen

Die europäischen Vorschriften zu grenzübergreifenden Insolvenzen sind in der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren („Insolvenzverordnung“) niedergelegt, die seit dem 31. Mai 2002 in Kraft ist. Die Verordnung enthält Regeln zur Zuständigkeit, zur Anerkennung von Entscheidungen, zum anwendbaren Recht sowie zur Koordinierung von in mehreren Mitgliedstaaten eröffneten Insolvenzverfahren. Die EU-Verordnung greift, wenn ein Schuldner über Niederlassungen im EU-Ausland verfügt oder Gläubiger dort ansässig sind.


Im Dezember 2012 hat die EU-Kommission ein Maßnahmenpaket zur Modernisierung dieser Insolvenzvorschriften vorgelegt (IP/12/1354, MEMO/12/969). Am 5. Februar 2014 hat das Europäische Parlament dem Kommissionsvorschlag zugestimmt. Jetzt muss der Ministerrat eine Einigung erzielen, damit der Gesetzgebungsvorschlag in Kraft treten kann (MEMO/14/88).


Gleichzeitig hat die Kommission im Juli 2013 die Öffentlichkeit konsultiert (IP/13/655), um in Erfahrung zu bringen, ob Fragen wie die Frist bis zu einer Entschuldung, die Voraussetzungen für die Eröffnung von Insolvenzverfahren, die Regeln für Umstrukturierungspläne und etwaige Maßnahmen für KMU in ein europäisches Insolvenzkonzept einfließen sollten.


Mehreren EU-Mitgliedstaaten wurde im Zuge des Europäischen Semesters, mit dem die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten koordiniert wird, eine Teilreform ihres Insolvenzrechts empfohlen (Spanien, Lettland, Malta und Slowenien). Mehrere andere Länder sind im Begriff, ihr Insolvenzrecht zu reformieren, um die Rettungsoptionen für finanziell angeschlagene Unternehmen zu verbessern, die Entschuldungsfristen für Unternehmer zu verringern oder generell die Leistungsfähigkeit des Insolvenzrechts zu verbessern (Niederlande, Luxemburg, Polen, Lettland, Zypern, Estland, Kroatien und Vereinigtes Königreich).


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