Insolvenzrecht verhindert Ansprüche von GM-Kunden
Aus der Insolvenz hervorgegangene "neue" General Motors haftet nicht für Todesopfer durch defekte Zündschlösser.
Richter Robert E. Gerber entschied in New York, dass der amerikanische Autohersteller GM für die meisten Opfer nicht haftbar gemacht werden könne. Die aus der Insovlenz im Jahre 2009 neu hervor
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