Insolvenzverfahren bei Glashütter Uhrenhersteller eröffnet
Eine Sanierung ist nicht möglich. Der Geschäftsbetrieb wird eingestellt.
Das Amtsgericht Dresden hat am Montag, dem 29. Februar 2016, das Insolvenzverfahren bei der C. H. Wolf GmbH eröffnet. Das Gericht folgt dem Gutachten des als vorläufigen Sachwalter eingesetzten Sanierungsexperten Helgi Heumann aus Dresden. Er hatte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens angeregt, da das Unternehmen über keinerlei finanzielle Mittel mehr verfügt und auch keine neuen Kapitalgeber bereit waren, in den Glashütter Uhrenhersteller zu investieren.
„Das Gutachten zeigt, dass ohne neues Kapital und ohne Änderung des Geschäftsmodells eine Sanierung des Unternehmens nicht möglich ist“, so Rechtsanwalt Heumann, der sich auf die Insolvenzverwaltung und Sanierung von Unternehmen spezialisiert hat. „Der Uhrenhersteller verfügt über keinerlei finanzielle Mittel mehr. In den letzten zwei Geschäftsjahren wurde ein Fehlbetrag von fast 2,4 Millionen Euro erwirtschaftet. Die Verbindlichkeiten des Unternehmens belaufen sich insgesamt sogar auf rund fünf Millionen Euro.“
Die C. H. Wolf GmbH hatte im Dezember 2015 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, nachdem ein Kapitalgeber seine Zusage für eine Investition in Millionenhöhe zurückgezogen hatte. Auf diese finanziellen Mittel war das Unternehmen angewiesen, um den Geschäftsbetrieb fortzuführen und weiter auszubauen.
In den letzten Monaten hat der Geschäftsführer Werner gemeinsam mit dem Sanierungsberater, Rechtsanwalt Dr. Munz, mit mehreren Investoren, Anlegern und Konkurrenten gesprochen. Als problematisch bei der Investorensuche hat sich vor allem die Ausrichtung des Unternehmens nur auf Uhren aus ungewöhnlichen Materialien in Kleinserien herausgestellt. „Leider sind alle Gespräche erfolglos geblieben. Viele Investoren haben in diesem Geschäftsmodell nur geringe Erfolgschancen gesehen“, betont Heumann.
Die C. H. Wolf GmbH hat bis zuletzt noch 17 Mitarbeiter beschäftigt, die am 29. Februar ihre Kündigung erhielten. Das Unternehmen fertigte luxuriöse Uhren, unter anderem aus den Langlaufski, mit denen Eric Frenzel Gold bei den Olympischen Spielen in Sotschi gewann. Heumanns Gutachten sieht in der Idee der Verwendung ungewöhnlicher Materialien auch einen der Hauptpunkte für das Scheitern der Geschäftsidee.
Heumann: „Die Verwendung solcher seltenen Materialien führt dazu, dass die Uhren in nur kleinsten Auflagen produziert werden können. Die Entwicklungs- und Marketingkosten müssen auf die wenigen Unikate einer Serie umgelegt werden, was zu Verkaufspreisen von 4.000 Euro und höher führt. Diese Preise sind für derartige Unikate nicht zu hoch angesetzt. Allerdings führt die Höhe des Kaufpreises zu einer begrenzten Käuferschicht, die besonders stark umworben ist.“
Aktuell verfügt das Unternehmen noch über 470 exklusive Uhren verschiedenster Modelle. „Für Liebhaber besonderer Uhren werden wir in den nächsten Wochen eine Aktion im Internet starten und sie zu Sonderpreisen verkaufen“, so Heumann. Ein genauer Zeitpunkt der Verkaufsaktion steht noch nicht fest.
Am 8. Dezember 2015 hatte die C. H. Wolf GmbH beim Amtsgericht Dresden einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Mit Beschluss vom 9. Dezember 2015 beauftragte das Amtsgericht Dresden den Insolvenzrechtsexperten Helgi Heumann ein Gutachten über die Fortführungs- und Sanierungsmöglichkeiten zu erstellen.
Als Insolvenzverwalter und Sanierungsberater ist Rechtsanwalt Helgi Heumann seit 1985 tätig. Er sanierte unter anderem die Mühle-Glashütte GmbH – Nautische Instrumente, die Sächsische Sandsteinwerke GmbH und die Pulsnitzer Lebkuchenfabrik GmbH. Er führte Ende April 2015 auch die Feingerätebau K. Fischer GmbH aus Drebach, einen erzgebirgischen Traditionshersteller für Wetter- und Klimamessinstrumente, erfolgreich aus der Insolvenz.
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