30.11.2023 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Insolvenzverfahren Pentracor GmbH

Insolvenzverrwalter muss Pentracor-Mitarbeiter kündigen

Übernahmeinteressent kündigt Fortführungsvereinbarung


Im seit 31. März 2023 vom Amtsgericht Neuruppin eröffneten ordentlichen Insolvenzverfahren des Medizintechnikunternehmens Pentracor GmbH, Emittentin der Wandelanleihe (ISIN: DE 000 A 289XB9, WKN: A289XB) mit Sitz in 16761 Hennigsdorf, Neuendorfstraße 23B, ist eine Wende eingetreten. 


Der Übernahmeinteressent hat das am 11. April 2023 dem Insolvenzverwalter vorgelegte Angebot und die damit verbundene Fortführungsvereinbarung des Geschäftsbetriebs der Pentracor GmbH mit sofortiger Wirkung gekündigt. Aufgrund dieser Fortführungsvereinbarung war die Finanzierung des Geschäftsbetriebs der Pentracor GmbH und des Insolvenzverfahrens seit April 2023 gewährleistet. Durch die Kündigung des Übernahmeinteressenten erscheint eine Fortführung des Betriebs der Pentracor GmbH derzeit fraglich. Der Insolvenzverwalter sieht sich gezwungen, die Aufwendungen für den Geschäftsbetrieb auf ein Minimum zu reduzieren.


Infolgedessen hat der Insolvenzverwalter die Arbeitsverträge der Mitarbeiter der Pentracor GmbH mit Ausnahme weniger Mitarbeiter, die zur Abwicklung benötigt werden, gekündigt. Der Insolvenzverwalter sondiert und prüft die Verwertungsmöglichkeiten für das Anlage- und Umlaufvermögen der Pentracor GmbH.


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